Übersicht
Was umfasst die Abteilung 10?
Vollständige Bezeichnung Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Kundensystematik 100
Abteilung 10 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe, die Nahrungs- und Futtermittel herstellen.
Abteilung 10 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe, die Nahrungs- und Futtermittel herstellen. Sie gehört zum Verarbeitenden Gewerbe (C) und umfasst neun Unterabteilungen. Typische Aktivitäten sind die Verarbeitung von Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Ölen und Futtermitteln. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Regulationen.
Der WZ-Code 10 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln' innerhalb der WZ 2025.