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Abteilung

WZ-Abteilung 16 – Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel

Über Abteilung 16 Abteilung 16 des WZ 2025-Systems klassifiziert Unternehmen, die Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren produzieren, wobei Möbel explizit ausgeschlossen sind.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 23
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 16?

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 16 - Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
Kundensystematik 160

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 16

Über Abteilung 16

Abteilung 16 des WZ 2025-Systems klassifiziert Unternehmen, die Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren produzieren, wobei Möbel explizit ausgeschlossen sind. Diese Abteilung gehört zum verarbeitenden Gewerbe (Abschnitt C) und umfasst zwei Unterabteilungen. Typische Produkte sind Holzbehälter, Korbwaren für den Haushalt oder Korkstopfen.

Einordnung und Nutzen

Die Klassifikation hilft bei der statistischen Erfassung und branchenspezifischen Analyse. Für Gründung oder Buchhaltung ist die korrekte Zuordnung unerlässlich.

Typische Unterbereiche

Unter Abteilung 16 fallen etwa Hersteller von Flechtwaren aus Rohr oder Weide sowie Betriebe der Korkverarbeitung. Die genaue Unterteilung folgt den offiziellen WZ-2025-Gruppierungen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Abteilung 16 der WZ 2025?

Abteilung 16 klassifiziert die Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ausgenommen Möbel. Dazu zählen beispielsweise Holzbehälter, Flechtwerk für Gartenbau oder Korkverschlüsse.

Wann ist die Zuordnung zu Abteilung 16 relevant?

Die Zuordnung ist für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenreports essentiell. Sie hilft bei der korrekten Klassifizierung von Unternehmen in diesem Sektor.