C Produktion
Abteilung

WZ-Abteilung 18 – Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

Abteilung 18 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die Druckerzeugnisse herstellen oder bespielte Ton-, Bild- und Datenträger vervielfältigen.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 23
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 18?

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 18 - Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Kundensystematik 180

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 18

Abteilung 18 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die Druckerzeugnisse herstellen oder bespielte Ton-, Bild- und Datenträger vervielfältigen. Sie gehört zum Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und gliedert sich in zwei Gruppen: Drucken sowie Vervielfältigung von bespielten Datenträgern. Typische Tätigkeiten umfassen den Druck von Zeitungen, Büchern oder Werbemitteln sowie das Kopieren von CDs, DVDs oder digitalen Speichermedien. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldung, statistische Erfassung und Branchenzuordnung.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter Abteilung 18 im WZ 2025?

Abteilung 18 klassifiziert Unternehmen, die Druckerzeugnisse herstellen oder bespielte Ton-, Bild- und Datenträger vervielfältigen. Dazu zählen Druckereien, Verlagshäuser mit eigener Druckproduktion und Dienstleister für das Kopieren von CDs, DVDs oder USB-Sticks.