WZ-Abteilung 18 – Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Abteilung 18 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die Druckerzeugnisse herstellen oder bespielte Ton-, Bild- und Datenträger vervielfältigen.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Abteilung 18
Abteilung 18 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die Druckerzeugnisse herstellen oder bespielte Ton-, Bild- und Datenträger vervielfältigen. Sie gehört zum Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und gliedert sich in zwei Gruppen: Drucken sowie Vervielfältigung von bespielten Datenträgern. Typische Tätigkeiten umfassen den Druck von Zeitungen, Büchern oder Werbemitteln sowie das Kopieren von CDs, DVDs oder digitalen Speichermedien. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldung, statistische Erfassung und Branchenzuordnung.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 18 im WZ 2025?
Abteilung 18 klassifiziert Unternehmen, die Druckerzeugnisse herstellen oder bespielte Ton-, Bild- und Datenträger vervielfältigen. Dazu zählen Druckereien, Verlagshäuser mit eigener Druckproduktion und Dienstleister für das Kopieren von CDs, DVDs oder USB-Sticks.