WZ-Abteilung 23 – Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Was umfasst Abteilung 23? Abteilung 23 der WZ 2025 klassifiziert Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die Glas, Glaswaren, Keramik sowie Steine und Erden herstellen oder verarbeiten. Diese Abteilung gehört zum...
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Erläuterungen zu Abteilung 23
Was umfasst Abteilung 23?
Abteilung 23 der WZ 2025 klassifiziert Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, die Glas, Glaswaren, Keramik sowie Steine und Erden herstellen oder verarbeiten. Diese Abteilung gehört zum übergeordneten Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und gliedert sich in acht Gruppen, darunter die Glasherstellung, Keramikproduktion und die Bearbeitung von Naturstein. Die Seite hilft bei der korrekten Klassifikation für Gewerbeanmeldung, Statistik oder Buchhaltung.
Typische Anwendungsfälle
Unternehmen der Abteilung 23 produzieren beispielsweise Flachglas, Behälterglas, technische Keramik, Ziegel, Zement oder Baustoffe aus mineralischen Rohstoffen. Die Klassifikation ist relevant für Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen und Dienstleister in der Wertschöpfungskette. Nutzer finden hier präzise Informationen zur branchenspezifischen Einordnung gemäß amtlicher Statistik.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 23?
Der WZ-Code 23 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden' innerhalb der WZ 2025.