WZ-Gruppe 10.7 – Herstellung von Back- und Teigwaren
WZ 10.7 im Überblick Die Gruppe 10.7 des deutschen WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Back- und Teigwaren gewerblich herstellen.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 10.7
WZ 10.7 im Überblick
Die Gruppe 10.7 des deutschen WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Back- und Teigwaren gewerblich herstellen. Sie gehört zum Abschnitt Verarbeitendes Gewerbe (Abteilung 10) und umfasst drei Untergruppen. Diese Klassifikation dient der präzisen statistischen Erfassung und wird bei Gewerbeanmeldungen, Steuererklärungen und branchenbezogenen Analysen verwendet.
Typische Unterbereiche
Untergruppe 10.71 betrifft die Brotherstellung, 10.72 die Produktion von Feingebäck und 10.73 die Herstellung von Teigwaren. Dazu zählen beispielsweise Bäckereien, Nudelhersteller und Betriebe für Dauerbackwaren. Die Abgrenzung zu benachbarten Gruppen wie 10.8 (andere Lebensmittel) ist für die korrekte Zuordnung entscheidend.
Anwendungsbereich
Diese Klassifikation ist relevant für Unternehmensgründer, Steuerberater und Statistikämter. Sie hilft bei der branchenspezifischen Einordnung, insbesondere bei Gewerbeanmeldungen oder der Auswahl passender Berufsgenossenschaften. Fehleinsortierungen können zu Problemen bei der statistischen Meldung führen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-Gruppe 10.7?
Die Gruppe 10.7 klassifiziert Betriebe, die Backwaren (wie Brot, Feingebäck) und Teigwaren (z.B. Nudeln) gewerblich herstellen. Dazu gehören auch die Produktion von Dauerbackwaren und Teigwarenkonserven.
Welche Untergruppen hat die WZ 10.7?
Die Gruppe gliedert sich in 10.71 (Brotherstellung), 10.72 (Feine Backwaren) und 10.73 (Teigwaren). Diese Unterscheidung hilft bei der präzisen statistischen Erfassung.