WZ-Abteilung 17 – Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
Abteilung 17 im Überblick Die Abteilung 17 „Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“ ist Teil des verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.
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Erläuterungen zu Abteilung 17
Abteilung 17 im Überblick
Die Abteilung 17 „Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“ ist Teil des verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst die industrielle Produktion von Papier, Pappe sowie die Weiterverarbeitung zu Erzeugnissen wie Verpackungen, Bürobedarf oder Hygienepapieren. Typische Unterbereiche sind die Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe (Gruppe 17.1) sowie die Warenproduktion aus diesen Materialien (Gruppe 17.2). Diese Klassifikation ist relevant für Betriebe, die sich gewerbeanmeldungspflichtigen Tätigkeiten in dieser Branche widmen, sowie für statistische Erfassung und behördliche Zuordnung.
Anwendung in der Praxis
Die Seite dient Unternehmen, Steuerberatern und Gründern zur korrekten branchenspezifischen Einordnung gemäß WZ 2025. Sie hilft bei der Identifikation zutreffender Codes für Gewerbeanmeldung, Statistiken oder Förderanträge und klärt Abgrenzungen zu verwandten Bereichen wie der Druckindustrie oder Kunststoffverarbeitung.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 17?
Der WZ-Code 17 beschreibt die Tätigkeit 'Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus' innerhalb der WZ 2025.