WZ-Abteilung 20 – Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Abteilung 20 im Überblick Abteilung 20 "Herstellung von chemischen Erzeugnissen" ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.
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Erläuterungen zu Abteilung 20
Abteilung 20 im Überblick
Abteilung 20 "Herstellung von chemischen Erzeugnissen" ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst die Produktion chemischer Grundstoffe, Pflanzenschutzmittel, Farben, Lacke, Seifen, Wasch- und Reinigungsmittel, Klebstoffe sowie Explosivstoffe.
Typische Unterbereiche
Zu den sechs Hauptgruppen gehören unter anderem die Herstellung von Grundchemikalien, Düngemitteln, Kunststoffen, synthetischem Kautschuk, Pharmazeutika und Spezialchemikalien. Diese Klassifikation hilft bei der genauen statistischen Erfassung und behördlichen Zuordnung.
Wichtige Anwendungsfälle
Die Abteilung 20 ist relevant für Gewerbeanmeldungen, steuerliche Zuordnungen und branchenspezifische Statistiken. Unternehmen der chemischen Industrie müssen ihren Tätigkeitsschwerpunkt genau diesem Bereich zuordnen.
Praktische Hinweise
Bei der Klassifizierung achten Sie auf die exakte Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Die Herstellung von Pharmazeutika fällt beispielsweise in eine separate Gruppe (21), während chemische Grundstoffe eindeutig zu Abteilung 20 gehören.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 20 der WZ 2025?
Abteilung 20 umfasst die Herstellung chemischer Grundstoffe, Pflanzenschutzmittel, Farben, Lacke, Seifen, Wasch- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Explosivstoffe sowie Duft- und Aromastoffe.
Wann benötige ich den WZ-Code 20?
Den Code benötigen Sie bei der Gewerbeanmeldung, statistischen Meldungen oder bei der Zuordnung Ihres Unternehmens, wenn Sie chemische Erzeugnisse produzieren oder damit handeln.