WZ-Abteilung 22 – Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Abteilung 22 im Überblick Abteilung 22 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe, die Gummi- und Kunststoffwaren herstellen.
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Erläuterungen zu Abteilung 22
Abteilung 22 im Überblick
Abteilung 22 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe, die Gummi- und Kunststoffwaren herstellen. Sie gehört zur Sektion C (Verarbeitendes Gewerbe) und unterteilt sich in zwei Gruppen: 22.1 für Gummiwaren und 22.2 für Kunststoffwaren. Typische Produkte sind Reifen, Verpackungen, Baukomponenten oder technische Formteile. Diese Seite hilft bei der korrekten Klassifizierung für Gewerbeanmeldung, Statistik oder Branchenrecherche.
Typische Unterbereiche
Zu Gruppe 22.1 zählen Hersteller von Gummiwaren wie Reifen, Schläuche oder Dichtungen. Gruppe 22.2 umfasst Kunststoffwaren wie Folien, Verpackungen, Rohre oder Gehäuse. Beide Gruppen sind für die deutsche Industrie relevant, besonders im Automotive- und Verpackungssektor. Wann ist diese Klassifikation relevant?
Die Abteilung 22 ist wichtig für die Gewerbeanmeldung, amtliche Statistiken und die Branchenzuordnung. Unternehmen nutzen sie zur korrekten Angabe ihrer Tätigkeit bei Behörden oder in Unternehmensdatenbanken.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 22 im WZ 2025?
Abteilung 22 umfasst die Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, darunter Reifen, Kunststoffverpackungen, Bauprodukte und technische Formteile.
Welche Gruppen hat Abteilung 22?
Die Abteilung gliedert sich in Gruppe 22.1 (Gummiwaren) und Gruppe 22.2 (Kunststoffwaren).