C Produktion
Abteilung

WZ-Abteilung 30 – Sonstiger Fahrzeugbau

Definition und Einordnung Die Abteilung 30 "Sonstiger Fahrzeugbau" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 5
Verwandt 23
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 30?

Vollständige Bezeichnung Sonstiger Fahrzeugbau
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 30 - Sonstiger Fahrzeugbau
Kundensystematik 300

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 30

Definition und Einordnung

Die Abteilung 30 "Sonstiger Fahrzeugbau" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst alle Tätigkeiten zum Bau von Fahrzeugen, die nicht unter Kraftwagen und Kraftwagenteile fallen.

Typische Unterbereiche

Zu dieser Abteilung zählen der Bau von Schienenfahrzeugen, Luft- und Raumfahrzeugen, militärischen Kampffahrzeugen sowie Schiffen und Booten. Die Seite ist insbesondere für Unternehmen bei der Gewerbeanmeldung, statistischen Meldungen und der korrekten branchenspezifischen Einordnung relevant.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 30?

Der WZ-Code 30 beschreibt die Tätigkeit 'Sonstiger Fahrzeugbau' innerhalb der WZ 2025.