WZ-Abteilung 30 – Sonstiger Fahrzeugbau
Definition und Einordnung Die Abteilung 30 "Sonstiger Fahrzeugbau" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Abteilung 30
Definition und Einordnung
Die Abteilung 30 "Sonstiger Fahrzeugbau" ist Teil des Abschnitts C "Verarbeitendes Gewerbe" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst alle Tätigkeiten zum Bau von Fahrzeugen, die nicht unter Kraftwagen und Kraftwagenteile fallen.
Typische Unterbereiche
Zu dieser Abteilung zählen der Bau von Schienenfahrzeugen, Luft- und Raumfahrzeugen, militärischen Kampffahrzeugen sowie Schiffen und Booten. Die Seite ist insbesondere für Unternehmen bei der Gewerbeanmeldung, statistischen Meldungen und der korrekten branchenspezifischen Einordnung relevant.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 30?
Der WZ-Code 30 beschreibt die Tätigkeit 'Sonstiger Fahrzeugbau' innerhalb der WZ 2025.