WZ-Abteilung 21 – Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Abteilung 21 im WZ 2025 klassifiziert Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, die pharmazeutische Erzeugnisse herstellen.
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Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Abteilung 21
Abteilung 21 im WZ 2025 klassifiziert Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, die pharmazeutische Erzeugnisse herstellen. Sie gehört zum übergeordneten Abschnitt C und gliedert sich in zwei Gruppen: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen sowie pharmazeutischen Spezialitäten. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, Statistiken und branchenspezifische Regulierung. Nutzer finden hier eine klare Zuordnung für Unternehmen der Pharmabranche.
Untergliederung der Abteilung 21
Die Abteilung umfasst folgende Gruppen:
- Gruppe 21.1: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
- Gruppe 21.2: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten
Anwendungsbereiche
Die Klassifikation dient zur präzisen Erfassung von Unternehmen in Amtlichen Statistiken, bei der Gewerbeanzeige oder in betriebswirtschaftlichen Analysen. Sie hilft bei der Abgrenzung zu verwandten Bereichen wie der Medizintechnik.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst Abteilung 21 im WZ 2025?
Abteilung 21 umfasst die Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen und Zubereitungen, einschließlich Wirkstoffen, Arzneimitteln und diagnostischen Präparaten.
Welche Gruppen gehören zu Abteilung 21?
Zu Abteilung 21 gehören Gruppe 21.1 (Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen) und Gruppe 21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten).