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Abteilung

WZ-Abteilung 14 – Herstellung von Bekleidung

Abteilung 14 im Überblick Die Abteilung 14 "Herstellung von Bekleidung" ist Teil der WZ 2025-Klassifikation und gehört zum Verarbeitenden Gewerbe (C).

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 23
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 14?

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Bekleidung
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 14 - Herstellung von Bekleidung
Kundensystematik 140

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 14

Abteilung 14 im Überblick

Die Abteilung 14 "Herstellung von Bekleidung" ist Teil der WZ 2025-Klassifikation und gehört zum Verarbeitenden Gewerbe (C). Sie umfasst Unternehmen, die Bekleidung konfektionieren, fertigen oder bearbeiten. Typische Aktivitäten sind die Herstellung von Oberbekleidung, Berufskleidung, Accessoires oder technischer Bekleidung.

Unterbereiche der Abteilung

Die Abteilung gliedert sich in zwei Gruppen: Herstellung von Bekleidung (14.1) und Herstellung von Pelzen (14.2). Dazu zählen auch Textilveredlung und Änderungsschneidereien, sofern sie eigenständig produzieren.

Relevanz für Nutzer

Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, Statistiken und branchenspezifische Regularien. Sie hilft bei der rechtlichen Einordnung und betrieblichen Zuordnung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen fallen unter Abteilung 14?

Unter Abteilung 14 werden Betriebe klassifiziert, die Bekleidung herstellen, darunter Konfektionsbekleidung, Berufsbekleidung oder Accessoires.

Zu welchem übergeordneten Bereich gehört Abteilung 14?

Abteilung 14 ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes (C) im WZ 2025.