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Abteilung

WZ-Abteilung 15 – Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen

Klassifikation im Verarbeitenden Gewerbe Abteilung 15 "Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialien" ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen...

Ebene Abteilung
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Übersicht

Was umfasst die Abteilung 15?

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 15 - Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen
Kundensystematik 150

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 15

Klassifikation im Verarbeitenden Gewerbe

Abteilung 15 "Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialien" ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie erfasst Unternehmen, die Leder produzieren, veredeln und zu Endprodukten wie Taschen, Schuhen oder Sattlerwaren verarbeiten. Die Abteilung gliedert sich in zwei Hauptgruppen: Lederherstellung sowie Lederwaren und Sattlerwaren.

Typische Unterbereiche der Abteilung 15

Zur Abteilung 15 zählen Betriebe der Ledergewinnung und -veredlung (Gruppe 15.1) sowie Hersteller von Lederwaren wie Taschen, Gürtel, Reiseartikel und Sattlerwaren (Gruppe 15.2). Auch die Fertigung ähnlicher Produkte aus Ersatzmaterialien wie Kunstleder fällt hierunter. Die korrekte Zuordnung ist essenziell für Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Regulationen. Wann ist diese Klassifikation relevant?

Diese Seite hilft bei der Neuanmeldung eines Gewerbes, der statistischen Meldung oder der Suche nach branchenspezifischen Förderungen. Sie bietet Klarheit für Unternehmer, Steuerberater und Behörden bei der Einordnung von Betrieben der Leder- und Lederwarenindustrie.

Struktur der Abteilung 15

Die Abteilung umfasst zwei Gruppen:

  • 15.1: Herstellung von Leder und Lederfaserstoffen

15.2: Herstellung von Luggage, Taschen, Sattler- und Zeugwaren

Eine präzise Zuordnung ist für die amtliche Statistik und betriebliche Berichterstattung verpflichtend.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen fallen unter Abteilung 15 der WZ 2025?

Diese Abteilung umfasst Betriebe, die Leder und Lederwaren (z.B. Taschen, Gürtel, Sattlerwaren) herstellen, sowie die Fertigung ähnlicher Produkte aus anderen Materialien wie Kunstleder.