WZ-Abteilung 29 – Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Abteilung 29 im WZ 2025: Überblick Abteilung 29 "Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen" gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.
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Erläuterungen zu Abteilung 29
Abteilung 29 im WZ 2025: Überblick
Abteilung 29 "Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen" gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe" im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie erfasst Unternehmen, die Pkw, Lkw, Anhänger oder wesentliche Komponenten wie Motoren, Getriebe oder Karosserien produzieren. Typische Unterbereiche sind Gruppe 29.1 für Kraftwagen und 29.3 für Teile und Zubehör. Diese Klassifikation ist entscheidend für Gewerbeanmeldungen, amtliche Statistiken und die branchenspezifische Zuordnung von Wirtschaftsaktivitäten. Wann nutzt man Abteilung 29?
Die Seite ist hilfreich bei der Neuanmeldung eines Gewerbes in der Automobilindustrie, für statistische Meldungen an Behörden oder zur Abgrenzung von Tätigkeiten innerhalb des verarbeitenden Gewerbes. Sie bietet Klarheit für Steuerberater, Unternehmensberater und Existenzgründer.
Typische Unterbereiche
Gruppe 29.1: Herstellung von Kraftwagen und Motorwagen
Gruppe 29.2: Herstellung von Aufbauten für Kraftwagen
Gruppe 29.3: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 29 im WZ 2025?
Abteilung 29 klassifiziert die Herstellung von Kraftwagen, Nutzfahrzeugen, Anhängern und deren wesentlichen Teilen wie Motoren oder Karosserien.
Wann ist die WZ 2025 Abteilung 29 relevant?
Bei Gewerbeanmeldung, Statistikmeldungen oder der Zuordnung von Wirtschaftstätigkeiten im verarbeitenden Gewerbe, speziell in der Automobilbranche.