C Produktion
Abteilung

WZ-Abteilung 32 – Herstellung von sonstigen Waren

Klassifikation im WZ 2025 Abteilung 32 „Herstellung von sonstigen Waren“ ist Teil des verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 6
Verwandt 23
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 32?

Vollständige Bezeichnung Herstellung von sonstigen Waren
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 32 - Herstellung von sonstigen Waren
Kundensystematik 320

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 32

Klassifikation im WZ 2025

Abteilung 32 „Herstellung von sonstigen Waren“ ist Teil des verarbeitenden Gewerbes (Abschnitt C) im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie fasst verschiedene produzierende Tätigkeiten zusammen, die nicht anderen spezifischen Abteilungen zugeordnet sind.

Typische Unterbereiche und Nutzen

Typische Güter sind Spielwaren, Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte und medizinische Apparate. Diese Seite hilft bei der korrekten Klassifizierung für Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Auskünfte.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wirtschaftsaktivitäten fallen unter Abteilung 32?

Abteilung 32 umfasst die Herstellung von Spielwaren, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Büromaschinen und medizinischen Apparaten, sofern nicht anderweitig klassifiziert.

Wann ist die Klassifikation nach Abteilung 32 relevant?

Die Einordnung ist für Gewerbeanmeldung, statistische Meldungen, Branchenanalyse und die korrekte Zuordnung im Rahmen amtlicher Verfahren essentiell.