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WZ-Abteilung 11 – Getränkeherstellung

Abteilung 11 im Überblick Die Abteilung 11 "Getränkeherstellung" ist Teil der WZ 2025 und gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe".

Diese abteilung führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 11.0.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 1
Verwandt 23
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 11?

Vollständige Bezeichnung Getränkeherstellung
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 11 - Getränkeherstellung
Direkte Unterklasse 11.0 - Getränkeherstellung
Kundensystematik 110

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 11

Abteilung 11 im Überblick

Die Abteilung 11 "Getränkeherstellung" ist Teil der WZ 2025 und gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe". Sie klassifiziert Unternehmen, die Getränke produzieren – von alkoholischen Erzeugnissen wie Bier und Wein bis hin zu nichtalkoholischen Getränken wie Mineralwasser und Erfrischungsgetränken. Diese Abteilung hilft bei der statistischen Erfassung und branchenspezifischen Einordnung.

Typische Unterbereiche

Unter Abteilung 11 fallen insbesondere die Herstellung von:

  • Alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Spirituosen)

Nichtalkoholischen Getränken (Mineralwasser, Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke)

Wann ist diese Klassifizierung relevant?

Die Abteilung 11 ist wichtig für die Gewerbeanmeldung, statistische Meldungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen. Sie wird von Ämtern, Statistikexperten und Unternehmensberatern genutzt.

Einordnung in die WZ 2025

Abteilung 11 ist unter dem übergeordneten Code C (Verarbeitendes Gewerbe) eingeordnet und umfasst direkt die Gruppe 11.0 zur Getränkeherstellung.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter Abteilung 11 der WZ 2025?

Abteilung 11 umfasst die Herstellung von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, einschließlich Mineralwässern, Erfrischungsgetränken, Bier, Wein und Spirituosen.