WZ-Abteilung 11 – Getränkeherstellung
Abteilung 11 im Überblick Die Abteilung 11 "Getränkeherstellung" ist Teil der WZ 2025 und gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe".
Diese abteilung führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 11.0.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Abteilung 11
Abteilung 11 im Überblick
Die Abteilung 11 "Getränkeherstellung" ist Teil der WZ 2025 und gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe". Sie klassifiziert Unternehmen, die Getränke produzieren – von alkoholischen Erzeugnissen wie Bier und Wein bis hin zu nichtalkoholischen Getränken wie Mineralwasser und Erfrischungsgetränken. Diese Abteilung hilft bei der statistischen Erfassung und branchenspezifischen Einordnung.
Typische Unterbereiche
Unter Abteilung 11 fallen insbesondere die Herstellung von:
- Alkoholischen Getränken (Bier, Wein, Spirituosen)
Nichtalkoholischen Getränken (Mineralwasser, Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke)
Wann ist diese Klassifizierung relevant?
Die Abteilung 11 ist wichtig für die Gewerbeanmeldung, statistische Meldungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen. Sie wird von Ämtern, Statistikexperten und Unternehmensberatern genutzt.
Einordnung in die WZ 2025
Abteilung 11 ist unter dem übergeordneten Code C (Verarbeitendes Gewerbe) eingeordnet und umfasst direkt die Gruppe 11.0 zur Getränkeherstellung.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 11 der WZ 2025?
Abteilung 11 umfasst die Herstellung von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, einschließlich Mineralwässern, Erfrischungsgetränken, Bier, Wein und Spirituosen.