WZ-Abteilung 12 – Tabakverarbeitung
Abteilung 12 im Überblick Die Abteilung 12 "Tabakverarbeitung" des deutschen WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Tabak zu konsumfertigen Produkten verarbeiten.
Diese abteilung führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 12.0.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Abteilung 12
Abteilung 12 im Überblick
Die Abteilung 12 "Tabakverarbeitung" des deutschen WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Tabak zu konsumfertigen Produkten verarbeiten. Sie ist Teil der Sektion C "Verarbeitendes Gewerbe" und umfasst genau eine Gruppe: die Herstellung von Tabakerzeugnissen.
Typische Tätigkeiten
Unter diese Abteilung fallen Betriebe, die Tabakblätter zu Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak, Schnupftabak oder Kautabak verarbeiten. Nicht dazu gehört der Anbau von Tabak oder der Handel mit Tabakerzeugnissen. Wann ist diese Klassifikation relevant?
Die Einordnung ist wichtig für die Gewerbeanmeldung, statistische Erfassung und branchenspezifische Buchhaltung. Sie hilft bei der korrekten Zuordnung Ihres Unternehmens im verarbeitenden Gewerbe.
Einschränkungen
Diese Abteilung deckt nur die Verarbeitung von Tabak ab. Für den Einzelhandel mit Tabakwaren oder den Tabakanbau sind andere WZ-Codes zu verwenden.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 12 Tabakverarbeitung?
Zur Abteilung 12 gehören Betriebe, die Tabak zu Rauchtabak, Schnupftabak, Kautabak oder Zigarren und Zigaretten verarbeiten, nicht jedoch der Tabakanbau.