WZ-Gruppe 30.1 – Schiff- und Bootsbau
Die Gruppe 30.1 "Schiff- und Bootsbau" ist Teil der amtlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) des Statistischen Bundesamtes.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 30.1
Die Gruppe 30.1 "Schiff- und Bootsbau" ist Teil der amtlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) des Statistischen Bundesamtes. Sie gehört zum Abschnitt C "Verarbeitendes Gewerbe" und untergliedert sich in drei Unterklassen: Bau von Schiffen (30.11), Bau von Booten und Yachten (30.12) sowie Bau von sonstigen Wasserfahrzeugen (30.13). Diese Klassifikation ist verbindlich für Gewerbeanmeldungen, Branchenstatistiken und behördliche Zuordnungen. Die Seite hilft Unternehmern bei der korrekten Einordnung ihres Betriebs im maritimen Sektor.
Typische Unterbereiche des Schiff- und Bootsbaus
Zur Gruppe 30.1 zählen Werften, Bootsbaubetriebe und Hersteller von Schwimmkörpern. Dazu gehören Neubau, Reparatur und Umbau von Handelsschiffen, Yachten, Arbeitsschiffen und Freizeitbooten. Die Klassifikation erfasst auch die Produktion von Schiffssegmenten und -komponenten, sofern diese direkt dem Schiffbau zuzuordnen sind. Wann ist diese Klassifikation relevant?
Für Gewerbetreibende im maritimen Sektor ist die korrekte Zuordnung zu Gruppe 30.1 bei der Gewerbeanmeldung, Steuererklärung und Branchenstatistik verpflichtend. Ebenso nutzen Verbände, Marktforscher und Förderstellen diese Klassifikation für branchenspezifische Auswertungen.
Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen
Nicht hierzu gehören der Bootshandel (45.32), die Vermietung von Wasserfahrzeugen (77.12) sowie Reparaturen von Schiffsmotoren (33.15). Diese sind gesondert in anderen WZ-Gruppen klassifiziert.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst die WZ 2025 Gruppe 30.1?
Die Gruppe 30.1 klassifiziert Betriebe, die Schiffe, Boote und Schwimmkonstruktionen bauen, reparieren und umbauen, einschließlich Yachten, Handelsschiffe und Arbeitsschiffe.
Wann ist die WZ 2025 Gruppe 30.1 für mein Unternehmen relevant?
Diese Klassifikation ist verbindlich für Gewerbeanmeldungen, Statistiken und Branchenzuordnungen von Werften, Bootsbauern und Herstellern von Schiffskomponenten.