WZ-Gruppe 17.1 – Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
Die Gruppe 17.1 im deutschen WZ-2025-Verzeichnis umfasst alle Unternehmen, die Holz- und Zellstoff, Papier, Karton oder Pappe herstellen.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 17.1
Die Gruppe 17.1 im deutschen WZ-2025-Verzeichnis umfasst alle Unternehmen, die Holz- und Zellstoff, Papier, Karton oder Pappe herstellen. Sie gehört zum Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und ist der Obergruppe 17 (Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus) untergeordnet. Typische Unterbereiche sind die Herstellung von Zellstoff sowie die Produktion von Papier und Pappe. Diese Klassifikation hilft bei der Gewerbeanmeldung, Branchenstatistik und betrieblichen Zuordnung.
Wichtige Untergliederungen
Die Gruppe 17.1 gliedert sich direkt in zwei Klassen: 17.11 (Herstellung von Zellstoff) und 17.12 (Herstellung von Papier und Pappe). Dazu zählen auch Veredelungsprozesse wie Bleichen oder Imprägnieren.
Anwendungsbereich
Diese Seite ist nützlich für Unternehmer, Steuerberater und Statistiker, die Betriebe nach wirtschaftlichen Tätigkeiten einordnen müssen. Sie dient als Referenz für die korrekte Klassifikation gemäß WZ 2025 in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-2025-Gruppe 17.1?
Zur Gruppe 17.1 zählen Betriebe, die Holzstoff, Zellstoff, Papier, Karton oder Pappe herstellen, einschließlich Verarbeitung und Veredelung.