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Gruppe

WZ-Gruppe 16.1 – Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz

Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 16.1 umfasst Säge- und Hobelwerke sowie die Bearbeitung und Veredlung von Holz im verarbeitenden Gewerbe.

Ebene Gruppe
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Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 16.1

Vollständige Bezeichnung Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 16 - Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
Gruppe 16.1 - Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz
Kundensystematik 160
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 16.1

Klassifikation im WZ 2025

Die Gruppe 16.1 umfasst Säge- und Hobelwerke sowie die Bearbeitung und Veredlung von Holz im verarbeitenden Gewerbe. Sie ist Teil der Abteilung 16 (Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren) und dient der präzisen statistischen und betrieblichen Einordnung.

Typische Unterbereiche

Zu den direkten Untereinträgen zählen Sägewerke, Hobelwerke und Betriebe zur Imprägnierung oder anderer Veredlungsverfahren von Holz. Diese Klassifikation hilft bei Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifischer Regulierung.

Praktische Relevanz

Für Unternehmer, Steuerberater und Behörden bietet die Gruppe 16.1 klare Abgrenzungen zu holzverarbeitenden Nachbarklassen. Sie ist essenziell für korrekte Meldeverfahren und Branchenanalysen.

Anwendungsfall

Diese Klassifikation ist relevant, wenn Sie ein Sägewerk betreiben, Holz imprägnieren oder hobeln. Ein Zimmerei-Betrieb fällt dagegen nicht hierunter, sondern unter Gruppe 16.2.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 16.1?

Der WZ-Code 16.1 beschreibt die Tätigkeit 'Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz' innerhalb der WZ 2025.