WZ-Gruppe 16.1 – Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz
Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 16.1 umfasst Säge- und Hobelwerke sowie die Bearbeitung und Veredlung von Holz im verarbeitenden Gewerbe.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 16.1
Klassifikation im WZ 2025
Die Gruppe 16.1 umfasst Säge- und Hobelwerke sowie die Bearbeitung und Veredlung von Holz im verarbeitenden Gewerbe. Sie ist Teil der Abteilung 16 (Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren) und dient der präzisen statistischen und betrieblichen Einordnung.
Typische Unterbereiche
Zu den direkten Untereinträgen zählen Sägewerke, Hobelwerke und Betriebe zur Imprägnierung oder anderer Veredlungsverfahren von Holz. Diese Klassifikation hilft bei Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifischer Regulierung.
Praktische Relevanz
Für Unternehmer, Steuerberater und Behörden bietet die Gruppe 16.1 klare Abgrenzungen zu holzverarbeitenden Nachbarklassen. Sie ist essenziell für korrekte Meldeverfahren und Branchenanalysen.
Anwendungsfall
Diese Klassifikation ist relevant, wenn Sie ein Sägewerk betreiben, Holz imprägnieren oder hobeln. Ein Zimmerei-Betrieb fällt dagegen nicht hierunter, sondern unter Gruppe 16.2.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 16.1?
Der WZ-Code 16.1 beschreibt die Tätigkeit 'Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz' innerhalb der WZ 2025.