I Gastgewerbe
Unterklasse

WZ-Code 56.30.4 – Ausschank von Getränken auf Jahrmärkten u. Ä.

Der Code 56.30.4 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet den Ausschank von Getränken auf Jahrmärkten, Volksfesten, Kirmesveranstaltungen oder ähnlichen temporären Events.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 56.30.4

Vollständige Bezeichnung Ausschank von Getränken auf Jahrmärkten u. Ä.
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Gruppe 56.3 - Ausschank von Getränken
Klasse 56.30 - Ausschank von Getränken
NACE Rev. 2.1 56.30.4
WZ 2008 Entsprechung 56.30.1
Kundensystematik 560

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 56.30.4?

Der Code 56.30.4 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) bezeichnet den Ausschank von Getränken auf Jahrmärkten, Volksfesten, Kirmesveranstaltungen oder ähnlichen temporären Events. Er unterscheidet sich grundlegend von stationären Gastronomiebetrieben wie Schankwirtschaften (56.30.1) und erfordert spezifische Genehmigungen, etwa für Freischankflächen. Wer hier aktiv wird, muss lokale Auflagen beachten, zeitliche Beschränkungen einplanen und sich von Dauerbetrieben abgrenzen. Wir erklären, was Sie praktisch wissen müssen. Was bedeutet der WZ-Code 56.30.4 genau?

Die amtliche Statistik verwendet den Code zur Erfassung von Unternehmen, die vorübergehend Getränke ausschenken – typischerweise auf:

  • Jahrmärkten
  • Volksfesten
  • Kirmesveranstaltungen
  • Weihnachtsmärkten

Straßenfesten oder Stadtteilfesten

Im Gegensatz zur Schankwirtschaft (56.30.1) findet der Betrieb nicht in festen Räumlichkeiten statt, sondern ist zeitlich und örtlich begrenzt. Der Verzehr erfolgt meist stehend oder an improvisierten Stehtischen.

Rechtliche Einordnung und Abgrenzung

Der Code fällt unter die übergeordnete Gruppe 56.30 "Ausschank von Getränken". Wichtig ist die klare Trennung zu:

  • 56.30.1 Schankwirtschaften: Dauerhafte Betriebe mit festem Standort
  • 56.30.2 Bars

56.30.9 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie

Für 56.30.4 gelten often vereinfachte Genehmigungsverfahren, da keine gaststättenrechtliche Dauererlaubnis nötig ist. Dennoch muss jedes Gewerbe angemeldet werden, und kommunale Sonderregeln können Auflagen zu Öffnungszeiten, Lärm oder Müllentsorgung machen.

Typische Genehmigungen und Auflagen

Je nach Kommune benötigen Sie:

  • Eine Gewerbeanmeldung mit speziellem Vermerk für den temporären Ausschank
  • Eine Sondernutzungserlaubnis für die Fläche
  • Eventuell eine Gaststättenerlaubnis in vereinfachter Form
  • Nachweise über Hygieneschulungen

Versicherungsschutz für die Veranstaltung

Manche Städte verlangen zusätzlich Anwohnerinformationen oder Lärmgutachten. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Ordnungsamt.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Viele Betreiber unterschätzen die Vorlaufzeit oder lokalen Besonderheiten. Typische Probleme:

  • Zu späte Antragstellung: Genehmigungen brauchen oft Wochen.

Ignorieren von Lärmbeschränkungen: Nachts ruhende Gebiete erlauben keinen lauten Betrieb.

Fehlende Abgrenzung zu Dauerbetrieben: Wenn Sie regelmäßig am selben Ort ohne Event ausschenken, greift möglicherweise Code 56.30.1 mit strengeren Regeln.

Unklare Müllkonzepte: Veranstaltungsflächen müssen nach Ende sauber übergeben werden.

Planen Sie mindestens zwei Monate Vorlauf für Anträge ein und holen Sie verbindliche Auskünfte bei der zuständigen Behörde.

Praktische Tipps für den Betrieb

Neben den Formalitäten zählt die Praxis:

  • Wählen Sie robustes, standsicheres Material für Theken und Ausgüsse.

Kalkulieren Sie Kühlkapazitäten großzügig – gerade im Sommer.

Schulen Sie Personal in Schnelldurchläufen und Hygienestandards.

Halten Sie Notfallkontakte für Technik- oder Lieferprobleme parat.

Ein gut vorbereiteter Getränkestand läuft reibungsloser und macht mehr Umsatz. Wann lohnt sich der Code nicht?

Für reine Getränkestände ohne festes Eventumfeld oder bei dauerhaftem Betrieb kommen andere Codes in Frage. Auch wenn Sie zusätzlich Speisen anbieten, könnte eine Mischkalkulation mit Gastronomiecodes nötig sein. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch beim Statistischen Landesamt oder einem Steuerberater. Der Getränkeausschank auf Festen ist eine lebendige, aber regelintensive Tätigkeit. Mit klarer Zuordnung zum Code 56.30.4 und sorgfältiger Planung meistern Sie die Saison erfolgreich.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 56.30.4?

Der WZ-Code 56.30.4 beschreibt die Tätigkeit 'Ausschank von Getränken auf Jahrmärkten u. Ä.' innerhalb der WZ 2025.