I Gastgewerbe
Abteilung

WZ-Abteilung 56 – Gastronomie

Klassifikation der Gastronomie im WZ 2025 Abteilung 56 "Gastronomie" ist Teil der WZ 2025, der aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige in Deutschland.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 4
Verwandt 1
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 56?

Vollständige Bezeichnung Gastronomie
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Kundensystematik 560
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 56

Klassifikation der Gastronomie im WZ 2025

Abteilung 56 "Gastronomie" ist Teil der WZ 2025, der aktuellen Klassifikation der Wirtschaftszweige in Deutschland. Sie gehört zum Abschnitt I "Gastgewerbe" und erfasst Unternehmen, die Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr anbieten. Typische Unterbereiche sind Gaststätten, Imbissbetriebe, Catering-Dienstleister und Bewirtung in Verkehrsmitteln. Diese Klassifikation ist verbindlich für Gewerbeanmeldung, Statistik und brancheninterne Regulation.

Praktische Relevanz für Unternehmen

Für Gastronomiebetriebe bestimmt die Zuordnung zu Abteilung 56 steuerliche Pflichten, melderechtliche Anforderungen und die branchenspezifische Auflagengestaltung. Die Einordnung hilft bei der korrekten Erfassung durch das Statistische Bundesamt und sichert die Vergleichbarkeit wirtschaftlicher Daten. Nutzer konsultieren diese Seite zur Vorbereitung der Gewerbeanmeldung oder bei Fragen zur branchengerechten Berichterstattung.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter Abteilung 56 der WZ 2025?

Abteilung 56 umfasst gastronomische Dienstleistungen wie Restaurants, Imbisse, Catering und Bewirtung in Verkehrsmitteln.

Wozu dient die WZ-2025-Klassifikation für Gastronomiebetriebe?

Sie dient der statistischen Erfassung, Gewerbeanmeldung und branchenspezifischen Regulation durch Behörden wie das Statistische Bundesamt.