I Gastgewerbe
Unterklasse

WZ-Code 56.30.1 – Schankwirtschaften

Der WZ-Code 56.30.1 (auch WZ 56.30.1) klassifiziert Schankwirtschaften im statistischen System der EU.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 56.30.1

Vollständige Bezeichnung Schankwirtschaften
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Gruppe 56.3 - Ausschank von Getränken
Klasse 56.30 - Ausschank von Getränken
NACE Rev. 2.1 56.30.1
WZ 2008 Entsprechung 56.30.1
Kundensystematik 560

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 56.30.1?

Der WZ-Code 56.30.1 (auch WZ 56.30.1) klassifiziert Schankwirtschaften im statistischen System der EU. Diese Betriebe sind auf den Ausschank von Getränken spezialisiert, oft mit begleitenden Snacks. Für Gründer und Betreiber bedeutet die Einstufung unter diesen Code bestimmte rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Hier erklären wir, was genau darunter fällt, welche Genehmigungen nötig sind und welche Fallstricke du vermeiden solltest. Was bedeutet Code 56.30.1 genau?

Schankwirtschaften nach Code 56.30.1 sind gastronomische Betriebe, deren Haupttätigkeit der Ausschank von Getränken ist. Dazu zählen klassische Kneipen, Bars, Biergärten oder Weinlokale. Die servierten Speisen sind meist nebensächlich und beschränken sich auf einfache Snacks wie Brezeln, Chips oder belegte Brote. Die Abgrenzung zu Restaurants (Code 56.10) ist fließend, hängt aber primär vom Umsatzanteil der Getränke ab. Welche Betriebe fallen unter diesen Code?

Typische Beispiele für Schankwirtschaften sind:

  • Bierschanken und Brauhausausschänke
  • Weinstuben und Vinotheken mit Bewirtung
  • Cocktailbars und Lounges
  • Biergärten mit festen Schankstellen

Kneipen und Pubs mit Fokus auf Getränkeausschank

Nicht dazu gehören reine Spirituosenläden ohne Bewirtung oder Betriebe mit vollwertigen Mahlzeiten als Hauptangebot.

Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen

Für die Eröffnung einer Schankwirtschaft benötigst du mehrere Genehmigungen. Die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist obligatorisch. Zusätzlich ist eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG nötig, die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Kenntnisse voraussetzt. Eine Konzession für alkoholische Getränke kann je nach Kommune erforderlich sein. Örtliche Sondervorschriften, etwa zu Öffnungszeiten oder Lärmschutz, solltest du frühzeitig klären.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Häufige Probleme bei Schankwirtschaften sind unklare Abgrenzungen zum Restaurantbetrieb. Wenn dein Getränkeumsatz unter 50% sinkt, kann eine Umetikettierung des Codes nötig werden. Vernachlässigte Lärmschutzauflagen führen schnell zu Nachbarschaftsbeschwerden. Unterschätze auch nicht die Haftungsrisiken bei übermäßigem Alkoholausschank – Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang sind essenziell.

Steuerliche Besonderheiten

Schankwirtschaften unterliegen der regulären Umsatzsteuerpflicht. Alkoholische Getränke werden mit 19% besteuert, nicht alkoholische meist mit 7%. Bei kleinen Betrieben kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein. Eine ordentliche Buchführung ist Pflicht; spezielle Software für die Gastronomie erleichtert die Übersicht über Getränkeumsätze und Steuerpflichten.

Versicherungspflichten und Haftung

Eine Gastronomiebetriebshaftpflicht ist unverzichtbar. Sie deckt Schäden durch ausgeschüttete Getränke oder betrunkene Gäste. Eine Inhaltsversicherung schützt vor Einbruch oder Brand. Für Mitarbeiter ist die gesetzliche Unfallversicherung obligatorisch. Bei eigenem Gebäude kommt eine Gebäudeversicherung hinzu.

Praktische Tipps für den Betrieb

Plane dein Sortiment klar um Getränke – zu viele Speisen können die Zubereitung verkomplizieren und den Charakter der Schankwirtschaft verwässern. Achte auf eine ansprechende Präsentation der Getränkekarte. Schulung des Personals in Produktkenntnis und Ausschanktechniken verbessert die Servicequalität. Regelmäßige Inventuren helfen, Schwund zu kontrollieren.

Abgrenzung zu anderen Gastronomie-Codes

Code 56.30.1 unterscheidet sich klar von Restaurants (56.10) durch den Fokus auf Getränke. Catering (56.21) oder mobiler Ausschank (56.30.9) fallen unter separate Codes. Bei gemischtem Betrieb entscheidet der Umsatzschwerpunkt über die korrekte Einstufung. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch beim Statistischen Bundesamt.

Zukunftstrends und Entwicklung

Schankwirtschaften setzen zunehmend auf regionales Craft-Beer oder biologische Weine. Alkoholfreie Alternativen gewinnen an Bedeutung. Themenbars mit spezialisierten Sortimenten boomen. Digitalisierung durch Reservierungsapps oder digitale Getränkekarten wird Standard. Nachhaltigkeit in Form von Mehrwegsystemen oder lokalem Bezug wird für Gäste immer wichtiger.

Hilfreiche Ressourcen und nächste Schritte

Für die Gründung kontaktierst du zunächst das örtliche Gewerbeamt. Die Industrie- und Handelskammer bietet Branchenberatung an. Steuerberater mit Gastronomieerfahrung helfen bei der Buchhaltung. Branchenverbände wie der DEHOGA bieten Mustervorlagen für Betriebsvereinbarungen und aktuelle Rechtsprechung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 56.30.1?

Der WZ-Code 56.30.1 beschreibt die Tätigkeit 'Schankwirtschaften' innerhalb der WZ 2025.