I Gastgewerbe
Klasse

WZ-Klasse 56.30 – Ausschank von Getränken

Definition der Klasse 56.30 Die Wirtschaftszweigklasse 56.30 "Ausschank von Getränken" umfasst Betriebe, die alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 56.30

Vollständige Bezeichnung Ausschank von Getränken
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Gruppe 56.3 - Ausschank von Getränken
Klasse 56.30 - Ausschank von Getränken
NACE Rev. 2.1 56.30
Kundensystematik 560
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 56.30

Definition der Klasse 56.30

Die Wirtschaftszweigklasse 56.30 "Ausschank von Getränken" umfasst Betriebe, die alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten. Diese Klassifikation bildet einen Teilabschnitt des Gastgewerbes im deutschen WZ-2025-System.

Typische Betriebsformen

Zu diesem Bereich zählen insbesondere Bars, Cafés, Weinschänken sowie mobile Getränkeverkaufsstellen. Der Schwerpunkt liegt auf der servicorientierten Abgabe von Getränken ohne wesentliche Speisenbegleitung.

Abgrenzung zu anderen Klassen

Die Klasse 56.30 unterscheidet sich klar von der Gastronomie mit Speisenangebot (56.10) und der Veranstaltungsgastronomie (56.21). Ein Zitat des Statistischen Bundesamtes präzisiert: "Maßgebend ist der Schwerpunkt der Tätigkeit."

Praktische Anwendung

Diese Klassifizierung hilft bei Gewerbeanmeldungen, steuerlicher Einordnung und branchenspezifischen Statistiken. Sie ist relevant für Existenzgründer, Steuerberater und Marktforscher im Gastgewerbe.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 56.30?

Der WZ-Code 56.30 beschreibt die Tätigkeit 'Ausschank von Getränken' innerhalb der WZ 2025.