WZ-Klasse 56.30 – Ausschank von Getränken
Definition der Klasse 56.30 Die Wirtschaftszweigklasse 56.30 "Ausschank von Getränken" umfasst Betriebe, die alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten.
Zugehörige Codes
Erläuterungen zu Klasse 56.30
Definition der Klasse 56.30
Die Wirtschaftszweigklasse 56.30 "Ausschank von Getränken" umfasst Betriebe, die alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten. Diese Klassifikation bildet einen Teilabschnitt des Gastgewerbes im deutschen WZ-2025-System.
Typische Betriebsformen
Zu diesem Bereich zählen insbesondere Bars, Cafés, Weinschänken sowie mobile Getränkeverkaufsstellen. Der Schwerpunkt liegt auf der servicorientierten Abgabe von Getränken ohne wesentliche Speisenbegleitung.
Abgrenzung zu anderen Klassen
Die Klasse 56.30 unterscheidet sich klar von der Gastronomie mit Speisenangebot (56.10) und der Veranstaltungsgastronomie (56.21). Ein Zitat des Statistischen Bundesamtes präzisiert: "Maßgebend ist der Schwerpunkt der Tätigkeit."
Praktische Anwendung
Diese Klassifizierung hilft bei Gewerbeanmeldungen, steuerlicher Einordnung und branchenspezifischen Statistiken. Sie ist relevant für Existenzgründer, Steuerberater und Marktforscher im Gastgewerbe.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 56.30?
Der WZ-Code 56.30 beschreibt die Tätigkeit 'Ausschank von Getränken' innerhalb der WZ 2025.