WZ-Gruppe 56.3 – Ausschank von Getränken
Definition und Einordnung der Gruppe 56.3 Die Gruppe 56.3 "Ausschank von Getränken" gehört zum Abschnitt "Gastgewerbe" der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025).
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 56.30.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 56.3
Definition und Einordnung der Gruppe 56.3
Die Gruppe 56.3 "Ausschank von Getränken" gehört zum Abschnitt "Gastgewerbe" der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025). Sie umfasst Unternehmen, die alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum sofortigen Verzehr ausschenken, ohne dabei eine wesentliche Bewirtung oder Speisenbereitung anzubieten. Typische Beispiele sind reine Getränkebars, mobile Cocktailstände oder Weinbars ohne Küchenbetrieb.
Praktische Anwendung der Klassifikation
Diese Klassifikation ist insbesondere für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und steuerliche Zuordnungen relevant. Betriebe der Gruppe 56.3 unterscheiden sich von gastronomischen Betrieben (Klasse 56.1) durch den fehlenden Schwerpunkt auf Speisenangebot. Die korrekte Zuordnung beeinflusst auch branchenspezifische Auflagen und Versicherungsbeiträge. Häufige Fragen zur Gruppe 56.3
Welche Betriebe fallen unter Gruppe 56.3? Zur Gruppe 56.3 gehören Betriebe wie reine Getränkeausschänke, Wein- oder Bierbars sowie mobile Getränkestände, die ohne begleitende Speisenbewirtung arbeiten.
Wann ist die WZ 56.3 relevant? Die Klassifikation ist bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung und statistischer Meldung für reine Getränkeausschankbetriebe verbindlich anzugeben.
Häufig gestellte Fragen
Welche Betriebe fallen unter Gruppe 56.3?
Zur Gruppe 56.3 gehören Betriebe wie reine Getränkeausschänke, Wein- oder Bierbars sowie mobile Getränkestände, die ohne begleitende Speisenbewirtung arbeiten.
Wann ist die WZ 56.3 relevant?
Die Klassifikation ist bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung und statistischer Meldung für reine Getränkeausschankbetriebe verbindlich anzugeben.