WZ-Code 56.11.4 – Cafés
Der Code 56.11.4 in der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), klassifiziert Betriebe, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt auf dem Betrieb von Cafés liegt.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 56.11.4?
Der Code 56.11.4 in der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), klassifiziert Betriebe, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt auf dem Betrieb von Cafés liegt. Charakteristisch ist der Ausschank von Heißgetränken – primär Kaffee und Tee – begleitet vom Verkauf von kleinen, einfach zubereiteten Speisen wie Kuchen, Gebäck und belegten Brötchen. Die Dienstleistung erfolgt überwiegend im Sitzen vor Ort.
Typische Tätigkeiten und Leistungsumfang
Ein Café im Sinne des Codes 56.11.4 zeichnet sich durch ein spezifisches Leistungsprofil aus. Der Fokus liegt klar auf der Getränkekomponente, wobei das Angebot an Speisen ergänzend und nicht hauptmahlzeitersetzend ist.
Zubereitung und Ausschank von Heißgetränken, insbesondere verschiedener Kaffeespezialitäten, Tee und Kakao.
Verkauf von Backwaren und Konditoreierzeugnissen, die nicht vor Ort in großem Umfang produziert werden, z.B. Kuchen, Torten, Croissants.
Angebot von kleinen kalten und warmen Snacks wie belegten Brötchen, Salaten, Quiches oder Suppen.
Bereitstellung von Sitzgelegenheiten für den Verzehr vor Ort. Der Service am Tisch ist üblich, aber nicht zwingend erforderlich.
Verkauf von mitgenommenen (Take-away) Getränken und Speisen ist ebenfalls Teil der Tätigkeit.
Abgrenzung zu anderen Gastronomie-Codes
Die korrekte Zuordnung ist für die Gewerbeanmeldung und Statistik entscheidend. Die Abgrenzung erfolgt primär über den Schwerpunkt der Tätigkeit.
- WZ 2025 Code
- Bezeichnung
- Hauptabgrenzung zu 56.11.4
- 56.10.1
- Restaurants
- Hauptumsatz wird mit vollwertigen, zubereiteten Mahlzeiten (Hauptgerichten) erzielt.
- 56.10.3
- Bäckereien mit Sitzgelegenheit
- Der Schwerpunkt liegt auf dem Verkauf eigener Backwaren; das Getränkeangebot ist deutlich nachgeordnet.
56.30 Bars und Nachtclubs Der Ausschank von alkoholischen Getränken dominiert; das Angebot an Kaffee und kleinen Speisen ist nebensächlich.
- 47.11.1
- Einzelhandel mit Backwaren
- Verkauf ohne Sitzgelegenheit zum Verzehr vor Ort (reiner Take-away).
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Cafés sind mehrere behördliche Anforderungen zu beachten. Die korrekte Angabe des WZ-Codes 56.11.4 ist der erste Schritt.
Für den Betrieb ist zwingend eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Der Antrag wird beim zuständigen Ordnungsamt gestellt. Voraussetzung ist unter anderem die Zuverlässigkeit des Betreibers (§ 4 GastG).
Weitere potenziell notwendige Anmeldungen oder Genehmigungen betreffen:
- Außenbestuhlung: Eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune ist meist erforderlich.
Lebensmittelhygiene: Eine Registrierung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung beim Veterinär- oder Gesundheitsamt ist verpflichtend. Das Personal benötigt Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Musikbeschallung: Sofern Musik abgespielt wird, müssen Lizenzen bei der GEMA beantragt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was fällt nicht unter den Code 56.11.4 für Cafés?
Nicht dazu gehören Betriebe, deren Hauptumsatz aus dem Servieren vollwertiger Mahlzeiten stammt (diese fallen unter 56.10.1), reine Bäckereien mit Sitzgelegenheit (56.10.3) oder reine Bars und Nachtclubs (56.30).
Benötige ich für ein Café eine spezielle Genehmigung?
Ja, neben der standardmäßigen Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG. Zusätzliche behördliche Genehmigungen können je nach Kommune für Außenbestuhlung oder spezielle Veranstaltungen erforderlich sein.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt nicht unter den Code 56.11.4 für Cafés?
Nicht dazu gehören Betriebe, deren Hauptumsatz aus dem Servieren vollwertiger Mahlzeiten stammt (diese fallen unter 56.10.1), reine Bäckereien mit Sitzgelegenheit (56.10.3) oder reine Bars und Nachtclubs (56.30).
Benötige ich für ein Café eine spezielle Genehmigung?
Ja, neben der standardmäßigen Gewerbeanmeldung benötigen Sie in der Regel eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG. Zusätzliche behördliche Genehmigungen können je nach Kommune für Außenbestuhlung oder spezielle Veranstaltungen erforderlich sein.