I Gastgewerbe
Klasse

WZ-Klasse 56.11 – Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

Was bedeutet Klasse 56.11 im WZ 2025? Die Klasse 56.11 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) erfasst Betriebe der Gastronomie mit Bewirtung. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés und...

Ebene Klasse
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Untergeordnet 5
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 56.11

Vollständige Bezeichnung Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Gruppe 56.1 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
Klasse 56.11 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
NACE Rev. 2.1 56.11
Kundensystematik 560
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 56.11

Was bedeutet Klasse 56.11 im WZ 2025?

Die Klasse 56.11 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) erfasst Betriebe der Gastronomie mit Bewirtung. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés und Eissalons, die Speisen und Getränke servieren – sowohl zum Verzehr vor Ort als auch zum Mitnehmen.

Zuordnung und Unterbereiche

Diese Klasse gehört zum Abschnitt G (Gastgewerbe) und ist untergeordnet der Gruppe 56.1. Typische Unterbereiche sind klassische Restaurants, Schnellimbisse, Cafeteria-Betriebe und spezialisierte Eisdielen. Die genaue Zuordnung Ihres Betriebs ist entscheidend für Gewerbeanmeldung und Statistik. Wann ist diese Klassifikation relevant?

Die Klasse 56.11 ist verbindlich für Gewerbeanmeldungen, steuerliche Erfassung und die Meldung an das Statistische Bundesamt. Sie hilft bei der Abgrenzung zu Catering (56.21) oder Veranstaltungsgastronomie (56.30).

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 56.11?

Der WZ-Code 56.11 beschreibt die Tätigkeit 'Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.' innerhalb der WZ 2025.

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