WZ-Klasse 56.11 – Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
Was bedeutet Klasse 56.11 im WZ 2025? Die Klasse 56.11 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) erfasst Betriebe der Gastronomie mit Bewirtung. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés und...
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Erläuterungen zu Klasse 56.11
Was bedeutet Klasse 56.11 im WZ 2025?
Die Klasse 56.11 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) erfasst Betriebe der Gastronomie mit Bewirtung. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés und Eissalons, die Speisen und Getränke servieren – sowohl zum Verzehr vor Ort als auch zum Mitnehmen.
Zuordnung und Unterbereiche
Diese Klasse gehört zum Abschnitt G (Gastgewerbe) und ist untergeordnet der Gruppe 56.1. Typische Unterbereiche sind klassische Restaurants, Schnellimbisse, Cafeteria-Betriebe und spezialisierte Eisdielen. Die genaue Zuordnung Ihres Betriebs ist entscheidend für Gewerbeanmeldung und Statistik. Wann ist diese Klassifikation relevant?
Die Klasse 56.11 ist verbindlich für Gewerbeanmeldungen, steuerliche Erfassung und die Meldung an das Statistische Bundesamt. Sie hilft bei der Abgrenzung zu Catering (56.21) oder Veranstaltungsgastronomie (56.30).
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 56.11?
Der WZ-Code 56.11 beschreibt die Tätigkeit 'Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.' innerhalb der WZ 2025.