I Gastgewerbe
Gruppe

WZ-Gruppe 56.1 – Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.

Amtliche Klassifikation im Detail Die Gruppe 56.1 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des Gastgewerbes, die Speisen und Getränke unmittelbar zum Verzehr anbieten.

Ebene Gruppe
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Untergeordnet 2
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 56.1

Vollständige Bezeichnung Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Gruppe 56.1 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
Kundensystematik 560
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 56.1

Amtliche Klassifikation im Detail

Die Gruppe 56.1 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des Gastgewerbes, die Speisen und Getränke unmittelbar zum Verzehr anbieten. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés und Eissalons. Die Klassifikation erfolgt durch das Statistische Bundesamt und ist verbindlich für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenzuordnung.

Praktische Relevanz für Unternehmer

Diese Klassifikation ist entscheidend bei der Gewerbeanmeldung, da sie branchenspezifische Auflagen und steuerliche Pflichten definiert. Sie unterscheidet sich von Gruppen wie 56.2 (Außer-Haus-Verkauf) und 56.3 (Bars). Betriebe mit Schwerpunkt auf Service vor Ort fallen hierunter.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 56.1?

Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und vergleichbare Betriebe mit Bewirtung vor Ort.

Wozu dient die WZ 56.1 Klassifikation?

Zur korrekten Gewerbeanmeldung, statistischen Erfassung und branchenspezifischen Regulierung von Gastronomiebetrieben in Deutschland.