WZ-Gruppe 56.1 – Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
Amtliche Klassifikation im Detail Die Gruppe 56.1 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des Gastgewerbes, die Speisen und Getränke unmittelbar zum Verzehr anbieten.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 56.1
Amtliche Klassifikation im Detail
Die Gruppe 56.1 des WZ 2025 klassifiziert Betriebe des Gastgewerbes, die Speisen und Getränke unmittelbar zum Verzehr anbieten. Dazu zählen Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés und Eissalons. Die Klassifikation erfolgt durch das Statistische Bundesamt und ist verbindlich für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenzuordnung.
Praktische Relevanz für Unternehmer
Diese Klassifikation ist entscheidend bei der Gewerbeanmeldung, da sie branchenspezifische Auflagen und steuerliche Pflichten definiert. Sie unterscheidet sich von Gruppen wie 56.2 (Außer-Haus-Verkauf) und 56.3 (Bars). Betriebe mit Schwerpunkt auf Service vor Ort fallen hierunter.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter WZ 56.1?
Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und vergleichbare Betriebe mit Bewirtung vor Ort.
Wozu dient die WZ 56.1 Klassifikation?
Zur korrekten Gewerbeanmeldung, statistischen Erfassung und branchenspezifischen Regulierung von Gastronomiebetrieben in Deutschland.