I Gastgewerbe
Unterklasse

WZ-Code 56.11.3 – Imbissstuben u. Ä.

Der WZ-Code 56.11.3 ist die offizielle statistische Klassifikation für Imbissstuben und vergleichbare Betriebe in Deutschland.

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
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Verwandt 4
Übersicht

Informationen zu WZ-Code 56.11.3

Vollständige Bezeichnung Imbissstuben u. Ä.
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Gruppe 56.1 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
Klasse 56.11 - Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
NACE Rev. 2.1 56.11.3
WZ 2008 Entsprechung 56.10.3
Kundensystematik 560

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 56.11.3?

Der WZ-Code 56.11.3 ist die offizielle statistische Klassifikation für Imbissstuben und vergleichbare Betriebe in Deutschland. Er gehört zur Hauptgruppe 56 (Gastronomie) und dient dazu, Ihre Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung exakt zu beschreiben. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend, da sie Auswirkungen auf die Erfassung durch Ämter und möglicherweise auf Auflagen hat. Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit Codes für Restaurants oder Getränkeausschank. Was der WZ-Code 56.11.3 genau umfasst

Die Klassifikation nach dem Statistischen Bundesamt definiert diese Gruppe klar. Sie erfasst Betriebe, die primär Speisen zum sofortigen Verzehr anbieten, meist in einfacher Form und oft mit Selbstbedienung. Der Fokus liegt auf der schnellen Bereitstellung rather als auf einem gastronomischen Service-Erlebnis.

Typische Betriebsformen, die hierunter fallen, sind der klassische Imbissstand, Buden oder Thekenbetriebe. Die angebotenen Speisen sind häufig standardisiert und für den raschen Verkauf konzipiert. Dazu zählen belegte Brötchen, Bratwürste, Pommes frites, Pizza (zum sofortigen Mitnehmen oder Verzehr vor Ort), Döner Kebab, Currywurst sowie andere Snacks und Kleinigkeiten. Auch der Verkauf von nichtalkoholischen Begleitgetränken wie Cola, Wasser oder Kaffee ist in diesem Code inbegriffen, sofern er nicht im Vordergrund steht.

Was ausdrücklich nicht dazu gehört

Die Abgrenzung zu anderen Codes ist ebenso wichtig. Der Code 56.11.3 schließt explizit andere gastronomische Aktivitäten aus, die eigenen Kategorien zugeordnet sind.

Betriebe mit Tischbedienung und einer vollwertigen Restaurantkarte fallen nicht unter diese Nummer. Dafür ist der Code 56.10.1 (Restaurants) zuständig. Ebenso wenig umfasst 56.11.3 die Lieferdienste von Mahlzeiten, die unter 56.29 (Speisenlieferdienste) klassifiziert werden. Der Ausschank von alkoholischen Getränken als Haupttätigkeit ist unter 56.30.0 (Getränkeausschank in Gaststätten) erfasst. Auch reine Eisdielen ohne nennenswertes anderes Speiseangebot können einen eigenen Code haben. Die Herstellung der Speisen für den Großhandel oder Weiterverkauf an andere Betriebe ist keine Imbissstuben-Tätigkeit und fällt unter das Verarbeitende Gewerbe.

Häufige Fehler und Missverständnisse bei der Zuordnung

Viele Gewerbetreibende wählen den Code unbedacht oder aus Unwissenheit falsch aus. Das kann zu Problemen bei der statistischen Erfassung oder sogar bei behördlichen Kontrollen führen.

Ein verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass mit 56.11.3 auch das Ausschenken von Bier oder Wein abgedeckt sei. Das ist nicht der Fall. Ein Imbiss, der regelmäßig Alkohol ausschenkt, muss dies gesondert anmelden. Ein weiterer Fehler ist die Nutzung dieses Codes für reine Bäckereifilialen mit Sitzgelegenheit, die oft unter das Lebensmittelhandwerk fallen. Auch die Verwechslung mit dem Code für Catering oder Partyservice ist möglich, obwohl dies eine gänzlich andere Dienstleistung ist. Die korrekte Nummer finden Sie im offiziellen Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes. Praktische Checkliste: Ist 56.11.3 der richtige Code für Sie?

Beantworten Sie diese Fragen, um zu prüfen, ob Ihre Tätigkeit hauptsächlich unter WZ 56.11.3 fällt.

  • Frage
  • Ja
  • Nein
  • Bieten Sie hauptsächlich Speisen zum sofortigen Verzehr an?
  • Steht Self-Service oder Thekenverkauf im Vordergrund?
  • Sind Ihre Speisen einfach und schnell zuzubereiten (z.B. Grillware, belegte Brötchen)?

Ist Alkoholausschank eine Haupttätigkeit?

Bieten Sie einen vollwertigen Tischservice mit Bedienung an?

Liefern Sie Speisen primär an die Haustür (Pizzaservice)?

Überwiegen die Ja-Antworten, ist 56.11.3 wahrscheinlich korrekt. Bei Nein-Antworten prüfen Sie die Codes für Getränkeausschank (56.30.0), Restaurants (56.10.1) oder Speisenlieferdienste (56.29).

Kombination mit anderen Wirtschaftszweigen

Nicht jeder Betrieb ist eindeutig einem einzigen Code zuzuordnen. Bei Mischformen kann die Anmeldung mehrerer Wirtschaftszweige notwendig oder sinnvoll sein.

Ein klassisches Beispiel ist der Imbiss mit einigen Sitzplätzen, an dem auch Bier vom Fass ausgeschenkt wird. Hier sind typischerweise zwei Codes anzugeben: 56.11.3 für den Imbissbetrieb und 56.30.0 für den Getränkeausschank. Der Code, der den größeren Umsatzanteil repräsentiert, wird als Haupttätigkeit geführt. Bei der Gewerbeanmeldung geben Sie alle zutreffenden Codes an. Das Finanzamt und das Statistische Amt ordnen Ihr Gewerbe dann entsprechend ein. Im Zweifel ist es ratsam, sich beim Gewerbeamt oder einem Steuerberater zu erkundigen, um spätere Korrekturen zu vermeiden. FAQ: Häufige Fragen zum WZ-Code 56.11.3

Kann ich mit WZ 56.11.3 auch alkoholische Getränke ausschenken?

Nein. Der reine Imbissstuben-Code 56.11.3 umfasst nur den Verkauf von Speisen zur sofortigen Einnahme. Der Ausschank alkoholischer Getränke fällt unter WZ 56.30.0 (Getränkeausschank in Gaststätten). Ein Kombibetrieb benötigt möglicherweise beide Codes.

Was ist der Unterschied zwischen WZ 56.11.3 und 56.10.1 (Restaurants)?

Der Hauptunterschied liegt im Serviceniveau und der Art der Speisen. 56.11.3 klassifiziert einfache Imbisse mit oft standardisierten, schnell zubereiteten Speisen (Döner, Pizza, Bratwurst) und Self-Service. 56.10.1 gilt für Restaurants mit Tischservice, einer Speisekarte und zubereiteten Mahlzeiten.

Brauche ich für einen Food-Truck auch den Code 56.11.3?

Ja, mobile Imbissstände wie Food-Trucks werden in der Regel unter 56.11.3 eingeordnet, sofern sie der Definition entsprechen (Verkauf von Speisen zum sofortigen Verzehr). Die Anmeldung erfolgt am Standort der Betriebszentrale.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit WZ 56.11.3 auch alkoholische Getränke ausschenken?

Nein. Der reine Imbissstuben-Code 56.11.3 umfasst nur den Verkauf von Speisen zur sofortigen Einnahme. Der Ausschank alkoholischer Getränke fällt unter WZ 56.30.0 (Getränkeausschank in Gaststätten). Ein Kombibetrieb benötigt möglicherweise beide Codes.

Was ist der Unterschied zwischen WZ 56.11.3 und 56.10.1 (Restaurants)?

Der Hauptunterschied liegt im Serviceniveau und der Art der Speisen. 56.11.3 klassifiziert einfache Imbisse mit oft standardisierten, schnell zubereiteten Speisen (Döner, Pizza, Bratwurst) und Self-Service. 56.10.1 gilt für Restaurants mit Tischservice, einer Speisekarte und zubereiteten Mahlzeiten.

Brauche ich für einen Food-Truck auch den Code 56.11.3?

Ja, mobile Imbissstände wie Food-Trucks werden in der Regel unter 56.11.3 eingeordnet, sofern sie der Definition entsprechen (Verkauf von Speisen zum sofortigen Verzehr). Die Anmeldung erfolgt am Standort der Betriebszentrale.