WZ-Gruppe 56.4 – Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Definition und Abgrenzung Die Gruppe 56.4 "Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen" der Klassifikation WZ 2025 erfasst Unternehmen, die als Intermediäre zwischen Anbietern und Nachfragern...
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 56.40.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 56.4
Definition und Abgrenzung
Die Gruppe 56.4 "Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen" der Klassifikation WZ 2025 erfasst Unternehmen, die als Intermediäre zwischen Anbietern und Nachfragern gastronomischer Leistungen agieren. Dieser Code umfasst ausschließlich Vermittlungsaktivitäten, nicht die eigentliche Erbringung von Gastronomiedienstleistungen.
Typische Tätigkeitsbereiche
Zu den klassischen Anwendungsfällen gehören Vermittlungsplattformen für Tischreservierungen, Catering-Dienstleistungen oder Personaldienstleistungen speziell für Gastronomiebetriebe. Die Abgrenzung zu WZ 56.10 (Gastronomie) ist entscheidend: WZ 56.4 erfasst nur die Vermittlung, nicht den Betrieb.
Praktische Relevanz
Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassung und branchenspezifische Regulierung. Sie hilft bei der korrekten Zuordnung von Unternehmen, die digitale Plattformen oder Agenturdienstleistungen für den Gastronomiesektor betreiben.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter WZ 56.4?
Unter WZ 56.4 fallen Vermittlungsaktivitäten für gastronomische Dienstleistungen wie Tischreservierungen, Catering-Vermittlung oder Personaldienstleistungen für Gastronomiebetriebe.
Ist WZ 56.4 dasselbe wie Gastronomiebetrieb?
Nein, WZ 56.4 klassifiziert ausschließlich Vermittlungstätigkeiten, nicht den Betrieb gastronomischer Einrichtungen selbst.