I Gastgewerbe
Klasse

WZ-Klasse 56.40 – Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen

Definition und Anwendungsbereich von WZ 56.40.0 Die statistische Klassifikation WZ 56.40.0 bezeichnet ausschließlich Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 56.40.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 56.40

Vollständige Bezeichnung Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Abschnitt I - Gastgewerbe
Abteilung 56 - Gastronomie
Gruppe 56.4 - Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Klasse 56.40 - Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Integrierte Unterklasse 56.40.0
NACE Rev. 2.1 56.40
WZ 2008 Entsprechung 79.90.0
Kundensystematik 560

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 56.40.0?

Definition und Anwendungsbereich von WZ 56.40.0

Die statistische Klassifikation WZ 56.40.0 bezeichnet ausschließlich Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen. Der Code gilt für Unternehmen, die als reine Intermediäre zwischen Anbietern und Nachfragern gastronomischer Leistungen agieren, ohne selbst Bewirtung, Catering oder andere gastronomische Services zu erbringen. Typische Beispiele umfassen Online-Reservierungsplattformen für Restaurants, Vermittler von Catering-Dienstleistungen für Events oder Agenturen, die gastronomische Services für Veranstaltungen organisieren, ohne eigene Küche oder Personal zu stellen.

Abgrenzung zu anderen Klassifikationen

Praktische Anwendung und Zuordnung

Für die korrekte Zuordnung zum Code 56.40.0 müssen drei Kriterien erfüllt sein: Die Haupttätigkeit besteht in der Vermittlung, die vermittelten Leistungen sind gastronomischer Natur, und das Unternehmen erbringt keine eigenen gastronomischen Dienstleistungen. Bei hybriden Geschäftsmodellen, die sowohl Vermittlung als auch eigene Leistungen anbieten, ist eine Aufteilung der Tätigkeiten auf mehrere Codes erforderlich. Das KUBB-Tool des statistischen Bundesamtes unterstützt bei der korrekten Codierung.

Häufige Fehler und Vermeidungsstrategien

Typische Zuordnungsfehler bei Code 56.40.0:

  • Falsche Zuordnung bei Unternehmen mit eigener Küche oder Bewirtung
  • Verwechslung mit Reisevermittlung bei Hotel-Restaurant-Paketen
  • Übersehen von regional unterschiedlichen Klassifizierungsdetails

Fehlinterpretation bei Online-Plattformen mit zusätzlichen Services

Überprüfen Sie immer den genauen Tätigkeitsschwerpunkt und konsultieren Sie bei Unsicherheit das aktuelle Klassifikationshandbuch.

Checkliste für die richtige Zuordnung

Nutzen Sie diese Punkte zur Selbstkontrolle:

  • Erbringt mein Unternehmen selbst gastronomische Leistungen?

Ist die Vermittlungstätigkeit der Hauptgeschäftszweck?

Werden ausschließlich gastronomische Dienstleistungen vermittelt?

Gibt es Überschneidungen mit Reise- oder Eventdienstleistungen?

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 56.40.0 genau?

Der Code erfasst ausschließlich Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen, wie die Buchungsvermittlung von Restauranttischen, Catering-Services oder Veranstaltungsgastronomie, ohne dass der Vermittler selbst gastronomische Leistungen erbringt.

Welche Tätigkeiten sind von Code 56.40.0 ausgeschlossen?

Nicht erfasst werden die eigenständige Erbringung gastronomischer Dienstleistungen (z.B. Code 56.10), Reisevermittlung (Code 79.90) oder allgemeine Informationsdienstleistungen (Code 63.92).

Für welche Unternehmen ist diese Klassifikation relevant?

Restaurantbuchungsplattformen, Catering-Vermittler, Agenturen für Veranstaltungsgastronomie und reine Online-Reservierungsservices ohne eigene Küche oder Bewirtung.

Welche Fehler sollten bei der Zuordnung vermieden werden?

Häufige Fehler: Verwechslung mit eigener Gastronomieerbringung, falsche Zuordnung bei hybriden Geschäftsmodellen und Übersehen von regionalen Besonderheiten in der Klassifizierung.