WZ-Klasse 56.40 – Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Definition und Anwendungsbereich von WZ 56.40.0 Die statistische Klassifikation WZ 56.40.0 bezeichnet ausschließlich Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 56.40.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Was umfasst der WZ-Code 56.40.0?
Definition und Anwendungsbereich von WZ 56.40.0
Die statistische Klassifikation WZ 56.40.0 bezeichnet ausschließlich Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen. Der Code gilt für Unternehmen, die als reine Intermediäre zwischen Anbietern und Nachfragern gastronomischer Leistungen agieren, ohne selbst Bewirtung, Catering oder andere gastronomische Services zu erbringen. Typische Beispiele umfassen Online-Reservierungsplattformen für Restaurants, Vermittler von Catering-Dienstleistungen für Events oder Agenturen, die gastronomische Services für Veranstaltungen organisieren, ohne eigene Küche oder Personal zu stellen.
Abgrenzung zu anderen Klassifikationen
Praktische Anwendung und Zuordnung
Für die korrekte Zuordnung zum Code 56.40.0 müssen drei Kriterien erfüllt sein: Die Haupttätigkeit besteht in der Vermittlung, die vermittelten Leistungen sind gastronomischer Natur, und das Unternehmen erbringt keine eigenen gastronomischen Dienstleistungen. Bei hybriden Geschäftsmodellen, die sowohl Vermittlung als auch eigene Leistungen anbieten, ist eine Aufteilung der Tätigkeiten auf mehrere Codes erforderlich. Das KUBB-Tool des statistischen Bundesamtes unterstützt bei der korrekten Codierung.
Häufige Fehler und Vermeidungsstrategien
Typische Zuordnungsfehler bei Code 56.40.0:
- Falsche Zuordnung bei Unternehmen mit eigener Küche oder Bewirtung
- Verwechslung mit Reisevermittlung bei Hotel-Restaurant-Paketen
- Übersehen von regional unterschiedlichen Klassifizierungsdetails
Fehlinterpretation bei Online-Plattformen mit zusätzlichen Services
Überprüfen Sie immer den genauen Tätigkeitsschwerpunkt und konsultieren Sie bei Unsicherheit das aktuelle Klassifikationshandbuch.
Checkliste für die richtige Zuordnung
Nutzen Sie diese Punkte zur Selbstkontrolle:
- Erbringt mein Unternehmen selbst gastronomische Leistungen?
Ist die Vermittlungstätigkeit der Hauptgeschäftszweck?
Werden ausschließlich gastronomische Dienstleistungen vermittelt?
Gibt es Überschneidungen mit Reise- oder Eventdienstleistungen?
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 56.40.0 genau?
Der Code erfasst ausschließlich Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen, wie die Buchungsvermittlung von Restauranttischen, Catering-Services oder Veranstaltungsgastronomie, ohne dass der Vermittler selbst gastronomische Leistungen erbringt.
Welche Tätigkeiten sind von Code 56.40.0 ausgeschlossen?
Nicht erfasst werden die eigenständige Erbringung gastronomischer Dienstleistungen (z.B. Code 56.10), Reisevermittlung (Code 79.90) oder allgemeine Informationsdienstleistungen (Code 63.92).
Für welche Unternehmen ist diese Klassifikation relevant?
Restaurantbuchungsplattformen, Catering-Vermittler, Agenturen für Veranstaltungsgastronomie und reine Online-Reservierungsservices ohne eigene Küche oder Bewirtung.
Welche Fehler sollten bei der Zuordnung vermieden werden?
Häufige Fehler: Verwechslung mit eigener Gastronomieerbringung, falsche Zuordnung bei hybriden Geschäftsmodellen und Übersehen von regionalen Besonderheiten in der Klassifizierung.