WZ-Abteilung 01 – Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Abteilung 01 im WZ 2025: Übersicht Abteilung 01 (Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten) ist Teil des Abschnitts A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) im Klassifikationssystem WZ 2025.
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Erläuterungen zu Abteilung 01
Abteilung 01 im WZ 2025: Übersicht
Abteilung 01 (Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten) ist Teil des Abschnitts A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) im Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst sieben Gruppen, darunter Pflanzenbau, Tierhaltung, gemischte Landwirtschaft und Jagd. Typische Tätigkeiten sind Ackerbau, Viehzucht, Wildbewirtschaftung sowie landwirtschaftliche Dienstleistungen wie Ernte oder Bodenbearbeitung. Diese Klassifikation ist für Gewerbeanmeldungen, steuerliche Zuordnungen und statistische Meldungen relevant.
Untergliederung und Anwendungsbereiche
Die Abteilung gliedert sich in Gruppen wie 01.1 (Pflanzenbau), 01.2 (Tierhaltung) oder 01.7 (Jagd). Sie gilt für landwirtschaftliche Betriebe, Jagdbetriebe und Anbieter unterstützender Dienstleistungen. Die Einordnung hilft bei der korrekten branchenspezifischen Erfassung im Wirtschaftsregister.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten fallen unter Abteilung 01 im WZ 2025?
Abteilung 01 umfasst Landwirtschaft, Jagd sowie damit verbundene Dienstleistungen wie Bodenbearbeitung, Erntearbeiten oder Wildhege. Dazu gehören auch Betriebe mit Pflanzenbau, Tierhaltung oder Jagdausübung.
Wann ist die Zuordnung zu Abteilung 01 notwendig?
Die Zuordnung ist bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder statistischer Meldung erforderlich, wenn Ihr Unternehmen landwirtschaftliche Erzeugung, Jagd oder unterstützende Dienstleistungen anbietet.