WZ-Abteilung 02 – Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Abteilung 02 im Überblick Die Abteilung 02 (Forstwirtschaft und Holzeinschlag) ist Teil des deutschen Klassifikationssystems Wirtschaftszweige (WZ 2025) und gehört zum Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei).
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Erläuterungen zu Abteilung 02
Abteilung 02 im Überblick
Die Abteilung 02 (Forstwirtschaft und Holzeinschlag) ist Teil des deutschen Klassifikationssystems Wirtschaftszweige (WZ 2025) und gehört zum Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei). Sie umfasst forstwirtschaftliche Tätigkeiten wie Waldbewirtschaftung, Holzeinschlag und damit verbundene Dienstleistungen. Typische Unterbereiche sind der Anbau von Waldflächen, die Ernte von Holz sowie forstwirtschaftliche Beratung.
Wichtige Untergliederungen
Unter der Abteilung 02 sind vier Gruppen klassifiziert, darunter der Holzeinschlag, die Gewinnung von Forstprodukten und forstwirtschaftliche Dienstleistungen. Diese Einteilung hilft bei der präzisen Erfassung forstwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland.
Praktische Relevanz
Die Seite ist nützlich für Unternehmer, Statistikämter und Berater, die forstwirtschaftliche Aktivitäten korrekt einordnen oder Geschäftsfelder identifizieren müssen. Sie dient als Referenz für Gewerbeanmeldungen, Steuerklassifikationen und branchenspezifische Analysen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 02 im WZ 2025?
Abteilung 02 umfasst die Forstwirtschaft und den Holzeinschlag, einschließlich Waldbau, Holzernte und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen. Sie gehört zum übergeordneten Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei).
Wann ist die WZ 2025 Abteilung 02 relevant?
Diese Klassifikation ist für Unternehmen, Behörden und Berater relevant, die Forstbetriebe einordnen, Statistiken erstellen oder gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Forstwirtschaft und Holzeinschlag identifizieren müssen.