WZ-Abteilung 03 – Fischerei und Aquakultur
Was ist Abteilung 03 der WZ 2025? Die Abteilung 03 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) klassifiziert alle Tätigkeiten im Bereich Fischerei und Aquakultur. Sie ist Teil des Abschnitts A (Land- und...
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Erläuterungen zu Abteilung 03
Was ist Abteilung 03 der WZ 2025?
Die Abteilung 03 der Wirtschaftszweigklassifikation 2025 (WZ 2025) klassifiziert alle Tätigkeiten im Bereich Fischerei und Aquakultur. Sie ist Teil des Abschnitts A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und umfasst den Fang von Fischen sowie die Zucht von Wasserorganismen. Diese Abteilung hilft bei der genauen statistischen und behördlichen Erfassung von Unternehmen in diesen Branchen.
Unterbereiche der Abteilung 03
Typischerweise fallen unter Abteilung 03 drei Gruppen: Fischerei in Meeren und Binnengewässern, Aquakultur sowie damit verbundene Dienstleistungen. Dazu zählen etwa der Fang von Speisefischen, Muscheln oder Krebsen sowie die Aufzucht in Aquakulturanlagen. Wann ist diese Klassifikation relevant?
Die Abteilung 03 ist für Unternehmen relevant, die im Fischfang oder in der Aquakultur tätig sind, etwa für Fischereibetriebe, Aquakulturunternehmen oder Dienstleister in diesen Bereichen. Sie dient zur korrekten Zuordnung bei Gewerbeanmeldung, Statistik und Förderanträgen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter Abteilung 03 der WZ 2025?
Abteilung 03 umfasst die Fischerei in Gewässern und die Aquakultur, also die Zucht von Fischen und anderen Wasserorganismen.
Wann ist die Abteilung 03 für Unternehmen relevant?
Die Abteilung ist relevant für Betriebe, die Fischfang betreiben, Aquakultur betreiben oder damit verbundene Dienstleistungen anbieten.