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WZ-Gruppe 01.6 – Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten

Klassifikation im Überblick Die Gruppe 01.6 des amtlichen deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 erfasst spezialisierte landwirtschaftliche Dienstleistungen und Tätigkeiten, die unmittelbar nach der Ernte anfallen.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 3
Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 01.6

Vollständige Bezeichnung Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe 01.6 - Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten
Kundensystematik 010
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 01.6

Klassifikation im Überblick

Die Gruppe 01.6 des amtlichen deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 erfasst spezialisierte landwirtschaftliche Dienstleistungen und Tätigkeiten, die unmittelbar nach der Ernte anfallen. Sie gehört zum Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und untergliedert sich in drei direkte Unterklassen. Typische Tätigkeiten umfassen landwirtschaftliche Lohnarbeiten wie Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflanzenschutz oder Erntedurchführung sowie Nachernteprozesse wie Reinigen, Sortieren, Trocknen oder Konservieren.

Praktische Relevanz für Unternehmen

Diese Klassifikation ist für Landwirte, Lohnunternehmen und Dienstleister bei der Gewerbeanmeldung, steuerlichen Einordnung oder statistischen Meldung verpflichtend. Sie grenzt landwirtschaftliche Dienstleistungen klar von eigener Urproduktion (Gruppe 01.1-01.5) oder verarbeitendem Gewerbe ab.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die WZ-Gruppe 01.6?

Die Gruppe 01.6 klassifiziert landwirtschaftliche Dienstleistungen wie Bodenbearbeitung, Erntearbeiten, Pflanzenschutz sowie spezifische Nacherntetätigkeiten wie Reinigen, Sortieren oder Konservieren landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Für wen ist diese Klassifikation relevant?

Diese Klassifikation ist essentiell für Landwirte, Lohnunternehmer, Agrarbetriebe und Dienstleister bei Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, statistischer Meldung oder der Abgrenzung von Tätigkeiten gegenüber anderen Wirtschaftszweigen.