WZ-Gruppe 01.7 – Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
Die Gruppe 01.7 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Jagd und Fallenstellerei.
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 01.70.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 01.7
Die Gruppe 01.7 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Jagd und Fallenstellerei. Sie gehört zum Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und ist der Unterabteilung 01 (Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten) direkt zugeordnet. Typische untergeordnete Aktivitäten umfassen die professionelle Bejagung von Wild, den Fang von Wildtieren mit Fallen sowie damit verbundene Dienstleistungen wie Wildschadensverhütung oder die Führung von Jagdhunden. Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen.
Klassifikatorische Einordnung
Gruppe 01.7 ist Teil des Abschnitts A und untersteht der Abteilung 01. Sie dient der präzisen Erfassung von Wirtschaftsaktivitäten durch das Statistische Bundesamt und Finanzbehörden.
Typische Tätigkeiten und Abgrenzung
Im Fokus stehen gewerbliche Jagd und Fallenstellerei, nicht die private oder sportliche Ausübung. Dazu zählen auch Dienstleistungen wie Wildbewirtschaftung oder Schädlingsbekämpfung mittels Fallen.
Praktische Anwendungsbereiche
Die Zuordnung zu 01.7 ist entscheidend für die korrekte Gewerbeanmeldung, branchenspezifische Statistiken und die Anwendung jagdrechtlicher Vorschriften im gewerblichen Kontext.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten umfasst die WZ-Gruppe 01.7?
Die Gruppe umfasst gewerbliche Jagd, Fallenstellerei sowie damit unmittelbar verbundene Dienstleistungen wie Wildschadensverhütung oder Führung von Jagdhunden. Die rein private oder sportliche Jagd fällt nicht darunter.