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WZ-Gruppe 01.5 – Gemischte Landwirtschaft

Definition der gemischten Landwirtschaft Die Gruppe 01.5 im WZ 2025-Klassifikationssystem erfasst landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die sowohl Pflanzenproduktion als auch Tierhaltung betreiben, ohne dass ei...

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Ebene Gruppe
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Untergeordnet 1
Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 01.5

Vollständige Bezeichnung Gemischte Landwirtschaft
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe 01.5 - Gemischte Landwirtschaft
Direkte Unterklasse 01.50 - Gemischte Landwirtschaft
Kundensystematik 010
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 01.5

Definition der gemischten Landwirtschaft

Die Gruppe 01.5 im WZ 2025-Klassifikationssystem erfasst landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die sowohl Pflanzenproduktion als auch Tierhaltung betreiben, ohne dass eine der beiden Aktivitäten deutlich überwiegt. Diese Klassifikation ist entscheidend für die korrekte Gewerbeanmeldung, statistische Erfassung und betriebswirtschaftliche Zuordnung.

Typische Unterbereiche und Anwendung

Typisch sind Betriebe mit Ackerbau oder Gemüseanbau kombiniert mit Rinder-, Schweine- oder Geflügelhaltung. Die Gruppe ist der Abteilung 01 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) untergeordnet. Diese Klassifikation hilft bei der Buchhaltung, Steuererklärung und beim Antrag auf Förderungen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 2025 Gruppe 01.5?

Betriebe, die sowohl Pflanzenbau (z.B. Ackerbau, Gemüseanbau) als auch Tierhaltung (z.B. Rinder, Schweine, Geflügel) kombinieren und keine der Tätigkeiten überwiegt.