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WZ-Abschnitt A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Abschnitt A im Überblick Abschnitt A der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025 klassifiziert die urproduzierenden Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei.

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Übersicht

Abteilungen im Abschnitt A

Vollständige Bezeichnung Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Einordnung

Erläuterungen zu Abschnitt A

Abschnitt A im Überblick

Abschnitt A der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025 klassifiziert die urproduzierenden Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei. Dieser Bereich bildet die Grundlage der Wertschöpfungskette für Nahrungsmittel und Rohstoffe. Unternehmen ordnen sich hier ein für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenberichte.

Unterbereiche und Anwendung

Typische Untergliederungen sind Pflanzenbau, Tierhaltung, Forstdienstleistungen und Fischereiwesen. Die Klassifikation hilft bei der präzisen Branchenzuordnung für Förderanträge, steuerliche Einordnungen und Marktanalysen. Nutzer finden hier die offizielle Systematik für betriebliche und administrative Zwecke.

Häufig gestellte Fragen

Welche Branchen gehören zu Abschnitt A der WZ 2025?

Abschnitt A umfasst die Landwirtschaft (einschließlich Tierhaltung und Pflanzenbau), Forstwirtschaft und Fischerei. Dazu zählen auch Dienstleistungen in diesen Bereichen.

Einordnung von Abschnitt A

Abschnitt A erfasst den gesamten Primärsektor: Ackerbau, Viehzucht, Jagd, Forstwirtschaft und Fischfang. Hierunter fällt auch die Aquakultur. Wer landwirtschaftliche Erzeugnisse direkt produziert - vom Getreideanbau bis zur Binnenfischerei - wird in diesem Abschnitt klassifiziert. Dienstleistungen für die Landwirtschaft gehören ebenfalls dazu.