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WZ-Code 78.20.2 – Sonstige Überlassung von Arbeitskräften

Der WZ 2025 Code 78.20.2 „Sonstige Überlassung von Arbeitskräften“ klassifiziert Unternehmen, die Personen zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen, ohne dass es sich um die klassische, befristete...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 78.20.2

Vollständige Bezeichnung Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Abschnitt O - Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung 78 - Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Gruppe 78.2 - Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
Klasse 78.20 - Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
NACE Rev. 2.1 78.20.2
WZ 2008 Entsprechung 78.30.0
Kundensystematik 780

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 78.20.2?

Der WZ 2025 Code 78.20.2 „Sonstige Überlassung von Arbeitskräften“ klassifiziert Unternehmen, die Personen zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen, ohne dass es sich um die klassische, befristete Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) nach Code 78.20.1 handelt. Dieser Code fasst verschiedene Modelle der Personaldienstleistung zusammen, die außerhalb des Standardmodells der Zeitarbeit operieren. Was bedeutet „sonstige Überlassung von Arbeitskräften“?

Die „sonstige Überlassung von Arbeitskräften“ nach Code 78.20.2 bildet einen Auffangtatbestand für Überlassungsformen, die nicht unter die Definition der befristeten Überlassung nach 78.20.1 subsumiert werden können. Typischerweise geht es hier um die Vermittlung und Überlassung von freien Mitarbeitern, Freelancern, Expertenteams oder anderen spezialisierten Arbeitskräften, bei denen das Direktionsrecht des Entleihers oft eingeschränkter ist oder ein anderer vertraglicher Rahmen vorliegt als in der klassischen Zeitarbeit.

Typische Tätigkeiten und Geschäftsmodelle

Unternehmen, die unter diesen Code fallen, bieten oft hochspezialisierte Dienstleistungen an. Dazu zählt die Überlassung von IT-Beratern, die für ein Projekt beim Kunden arbeiten, die Bereitstellung von Ingenieuren für bestimmte Phasen eines Bauvorhabens oder die Vermittlung von kreativen Freelancern wie Grafikdesignern oder Textern. Ein weiteres Beispiel ist die Überlassung von medizinischem Fachpersonal durch spezialisierte Agenturen, sofern kein reines Zeitarbeitsverhältnis im engeren Sinne begründet wird.

Abgrenzung zu anderen Codes

Die klare Abgrenzung zu Code 78.20.1 ist entscheidend. Während 78.20.1 die Überlassung von Arbeitnehmern im rechtlichen Sinne mit deren vollständiger Einbindung in den Betrieb des Entleihers erfasst, bezieht sich 78.20.2 auf Konstellationen, die davon abweichen. Eine genaue Einordnung hängt immer vom Einzelfall ab, insbesondere vom Grad der Weisungsgebundenheit und der vertraglichen Konstruktion zwischen den Parteien. Vergleich: Code 78.20.1 vs. 78.20.2

MerkmalCode 78.20.1 (Befristete Überlassung)Code 78.20.2 (Sonstige Überlassung)

RechtsverhältnisÜberlassung von ArbeitnehmernÜberlassung von z.B. Freelancern, Selbstständigen WeisungsrechtUmfangreiches Direktionsrecht des EntleihersEingeschränkteres Weisungsrecht, stärkere Projektorientierung Typische DauerOft längerfristige EinsätzeHäufig projektbezogen, variabel AÜG-ErlaubnisIn der Regel erforderlichNicht immer zwingend (Einzelfallprüfung nötig)

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes, das unter Code 78.20.2 fallen soll, muss die beschriebene Tätigkeit präzise angegeben werden. Melden Sie sich nicht vorschnell unter 78.20.1 an, wenn Ihr Geschäftsmodell eher den „sonstigen“ Überlassungen zuzuordnen ist. Dies kann später Nachfragen beim statistischen Bundesamt oder bei der IHK vermeiden. Klären Sie im Vorfeld unbedingt, ob für Ihre spezifische Tätigkeit eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der Bundesagentur für Arbeit benötigt wird. Ein Irrtum kann hier rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Potenzielle Fallstricke und Besonderheiten

Der größte Risikofaktor liegt in der falschen rechtlichen Einordnung der überlassenen Arbeitskraft. Die Abgrenzung zwischen einem Arbeitnehmer und einem selbstständigen Freelancer ist im deutschen Recht nicht immer trivial. Eine fehlerhafte Einstufung kann zur Annahme einer Scheinselbstständigkeit führen, mit erheblichen Rückforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen verbunden sein. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie Ihr Geschäftsmodell finalisieren und die Gewerbeanmeldung vornehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Code 78.20.1 und 78.20.2?

Code 78.20.1 erfasst die befristete Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), während 78.20.2 alle sonstigen Formen der Arbeitskräfteüberlassung umfasst, die nicht unter 78.20.1 fallen, wie z.B. die Überlassung von selbstständigen Freelancern oder spezialisierten Dienstleistern ohne typisches Zeitarbeitsmodell.

Benötigt man für die Tätigkeit nach Code 78.20.2 eine Erlaubnis?

Ob eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) notwendig ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Überlassung ab. Bei Überlassung von Arbeitnehmern ist sie regelmäßig erforderlich. Bei rein selbstständig Tätigen kann sie entbehrlich sein. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist dringend empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Code 78.20.1 und 78.20.2?

Code 78.20.1 erfasst die befristete Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), während 78.20.2 alle sonstigen Formen der Arbeitskräfteüberlassung umfasst, die nicht unter 78.20.1 fallen, wie z.B. die Überlassung von selbstständigen Freelancern oder spezialisierten Dienstleistern ohne typisches Zeitarbeitsmodell.

Benötigt man für die Tätigkeit nach Code 78.20.2 eine Erlaubnis?

Ob eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) notwendig ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Überlassung ab. Bei Überlassung von Arbeitnehmern ist sie regelmäßig erforderlich. Bei rein selbstständig Tätigen kann sie entbehrlich sein. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist dringend empfohlen.