WZ-Klasse 78.20 – Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
Definition und Einordnung Die Wirtschaftszweigklasse 78.20 "Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" im...
Zugehörige Codes
Erläuterungen zu Klasse 78.20
Definition und Einordnung
Die Wirtschaftszweigklasse 78.20 "Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" im amtlichen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie fasst Dienstleistungen zusammen, bei denen Arbeitskräfte temporär an Dritte überlassen werden oder ergänzende Personalservices erbracht werden.
Typische Tätigkeiten
Unter diese Klasse fallen primär:
- Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
- Personalvermittlung, sofern nicht anderweitig klassifiziert
- Outplacement-Dienstleistungen
- Personalbereitstellung für Projekte
Abgrenzung zu anderen Codes
WZ 78.20 unterscheidet sich von reinen Vermittlungsdienstleistungen (WZ 78.10) und umfasst keine selbständig erbrachten Tätigkeiten. Achten Sie auf genaue Zuordnung bei der Gewerbeanmeldung.
Wann dieser Code relevant ist
Diese Klassifikation ist notwendig für:
- Gewerbeanmeldung von Personaldienstleistern
- Statistische Erfassung durch das Statistische Bundesamt
- Branchenzuordnung in Steuererklärungen
- Marktanalysen im Dienstleistungssektor
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter WZ 78.20?
Zur Klasse 78.20 zählen die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) sowie ergänzende Personaldienstleistungen wie Personalvermittlung oder Outplacement, sofern sie nicht anderweitig klassifiziert sind.
Ist WZ 78.20 dasselbe wie Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist der Hauptbestandteil, aber die Klasse umfasst breiter auch sonstige Personaldienstleistungen, die nicht unter andere WZ-Codes fallen.