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WZ-Klasse 78.20 – Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen

Definition und Einordnung Die Wirtschaftszweigklasse 78.20 "Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" im...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 78.20

Vollständige Bezeichnung Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
Abschnitt O - Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung 78 - Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Gruppe 78.2 - Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
Klasse 78.20 - Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
NACE Rev. 2.1 78.20
Kundensystematik 780
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 78.20

Definition und Einordnung

Die Wirtschaftszweigklasse 78.20 "Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" im amtlichen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie fasst Dienstleistungen zusammen, bei denen Arbeitskräfte temporär an Dritte überlassen werden oder ergänzende Personalservices erbracht werden.

Typische Tätigkeiten

Unter diese Klasse fallen primär:

  • Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
  • Personalvermittlung, sofern nicht anderweitig klassifiziert
  • Outplacement-Dienstleistungen
  • Personalbereitstellung für Projekte

Abgrenzung zu anderen Codes

WZ 78.20 unterscheidet sich von reinen Vermittlungsdienstleistungen (WZ 78.10) und umfasst keine selbständig erbrachten Tätigkeiten. Achten Sie auf genaue Zuordnung bei der Gewerbeanmeldung.

Wann dieser Code relevant ist

Diese Klassifikation ist notwendig für:

  • Gewerbeanmeldung von Personaldienstleistern
  • Statistische Erfassung durch das Statistische Bundesamt
  • Branchenzuordnung in Steuererklärungen
  • Marktanalysen im Dienstleistungssektor

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 78.20?

Zur Klasse 78.20 zählen die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) sowie ergänzende Personaldienstleistungen wie Personalvermittlung oder Outplacement, sofern sie nicht anderweitig klassifiziert sind.

Ist WZ 78.20 dasselbe wie Zeitarbeit?

Zeitarbeit ist der Hauptbestandteil, aber die Klasse umfasst breiter auch sonstige Personaldienstleistungen, die nicht unter andere WZ-Codes fallen.