WZ-Abschnitt O – Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen
Was umfasst Abschnitt O? Abschnitt O der WZ 2025 fasst wirtschaftliche Dienstleistungen zusammen, die nicht in andere Hauptabschnitte passen. Typisch sind hier Vermietung von Fahrzeugen oder Maschinen,...
Untergeordnete Abteilungen und ihre WZ-Codes
Erläuterungen zu Abschnitt O
Was umfasst Abschnitt O?
Abschnitt O der WZ 2025 fasst wirtschaftliche Dienstleistungen zusammen, die nicht in andere Hauptabschnitte passen. Typisch sind hier Vermietung von Fahrzeugen oder Maschinen, Reisebürotätigkeiten, Callcenter-Dienstleistungen und Sicherheitsdienste. Die Klassifikation hilft bei der korrekten Gewerbeanmeldung und statistischen Erfassung.
Wann ist diese Klassifikation relevant?
Abschnitt O ist für Gründer und Unternehmen relevant, die Dienstleistungen in diesen Bereichen anbieten. Die korrekte Zuordnung im WZ 2025 ist wichtig für Gewerbeanmeldungen, Statistiken und branchenspezifische Regelungen. Nutzen Sie diese Seite zur Orientierung bei der Klassifizierung Ihrer Tätigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unternehmen fallen unter Abschnitt O?
Zu Abschnitt O gehören Unternehmen aus Bereichen wie Vermietung von beweglichen Sachen, Reisebüros, Callcenter und Sicherheitsdienste.
Wozu dient die WZ 2025 Klassifikation?
Die WZ 2025 dient der einheitlichen statistischen Erfassung von Wirtschaftszweigen in Deutschland, z.B. für Gewerbeanmeldungen oder amtliche Statistiken.
Einordnung von Abschnitt O
Abschnitt O umfasst Vermietung von Maschinen und Fahrzeugen, Arbeitnehmerüberlassung, Reisebüros, Wach- und Sicherheitsdienste, Gebäudereinigung und Call-Center. Hier finden sich wirtschaftliche Hilfstätigkeiten, die andere Branchen unterstützen, aber keinem spezialisierten Abschnitt zugeordnet sind.