WZ-Gruppe 78.2 – Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen
Die Gruppe 78.2 im Klassifikationssystem WZ 2025 ordnet die Überlassung von Arbeitskräften und ergänzende Personaldienstleistungen ein.
Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 78.20.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 78.2
Die Gruppe 78.2 im Klassifikationssystem WZ 2025 ordnet die Überlassung von Arbeitskräften und ergänzende Personaldienstleistungen ein. Sie gehört zur Hauptgruppe 78 (Überlassung von Arbeitskräften; Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen) im Abschnitt N (Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen). Typische Unterbereiche umfassen die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung sowie Dienstleistungen wie Personalvermittlung oder Executive Search, sofern keine Überlassung vorliegt. Diese Klassifikation ist relevant für Unternehmen, die Personaldienstleistungen anbieten, sowie für Steuerberater, Statistiker und Gründer bei der Gewerbeanmeldung.
Unterbereich und Abgrenzung
Der einzige direkte Untereintrag ist Gruppe 78.20 (Überlassung von Arbeitskräften). Sonstige Personaldienstleistungen ohne Überlassung fallen ebenfalls unter 78.2, sofern sie nicht anderswo spezifischer klassifiziert sind. Wann ist diese Klassifikation hilfreich?
Die Seite unterstützt bei der korrekten Zuordnung von Geschäftstätigkeiten im Rahmen der Gewerbeanmeldung, statistischen Meldungen oder branchenspezifischen Analysen in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-2025-Gruppe 78.2?
Die Gruppe 78.2 klassifiziert die Überlassung von Arbeitskräften sowie ergänzende Personaldienstleistungen wie Personalvermittlung oder Executive Search, ohne Arbeitnehmerüberlassung.