WZ-Code 78.20.1 – Befristete Überlassung von Arbeitskräften
Der WZ-Code 78.20.1 bezeichnet die befristete Überlassung von Arbeitskräften in Deutschland.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 78.20.1?
Der WZ-Code 78.20.1 bezeichnet die befristete Überlassung von Arbeitskräften in Deutschland. Diese Tätigkeit fällt unter die Wirtschaftsklassifikation WZ 2025 und umfasst die Vermittlung von Arbeitnehmern durch Zeitarbeitsfirmen an andere Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum. Der Code ist Teil des Abschnitts "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" und der Abteilung "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften". Für die Gewerbeanmeldung ist diese Klassifikation verbindlich. Was der Code 78.20.1 umfasst
Die befristete Überlassung von Arbeitskräften bezieht sich auf die Tätigkeit von Zeitarbeitsunternehmen, die Arbeitnehmer einstellen und sie zeitweise an Drittfirmen ausleihen. Diese Arbeitnehmer arbeiten unter der Weisungsbefugnis des Entleihers, bleiben aber rechtlich Angestellte des Zeitarbeitsunternehmens. Typische Branchen sind die Industrie, Logistik, Gastronomie oder administrative Unterstützung.
Abgrenzung zu anderen Codes
Code 78.20.1 unterscheidet sich klar von der Personalvermittlung (Code 78.10), bei der nur die Vermittlung von Arbeitskräften ohne Überlassung stattfindet. Ebenso ist er von der Arbeitnehmerüberlassung ohne Befristung abgegrenzt, die nicht unter diesen Code fällt. Die Trennung ist für die korrekte Gewerbeanmeldung und statistische Erfassung essenziell.
Gewerbeanmeldung und rechtliche Hinweise
Für die Ausübung der befristeten Überlassung von Arbeitskräften ist in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erforderlich. Diese muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Ohne diese Erlaubnis ist die Tätigkeit illegal. Bei der Anmeldung des Gewerbes muss der Code 78.20.1 angegeben werden.
Häufige Fehler und Fallstricke
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit der Personalvermittlung, die keine AÜG-Erlaubnis benötigt. Auch die missbräuchliche Nutzung des Codes für nicht befristete Überlassung kann zu Problemen führen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Tätigkeit den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht, um Bußgelder oder den Entzug der Erlaubnis zu vermeiden.
Praktische Tipps für Unternehmen
Für Zeitarbeitsfirmen ist es ratsam, sich frühzeitig über die AÜG-Anforderungen zu informieren und rechtliche Beratung einzuholen. Die Dokumentation der Überlassungsverträge und Arbeitszeiten sollte lückenlos sein. Eine klare Kommunikation mit beiden Vertragsparteien – Arbeitnehmer und Entleiher – minimiert Risiken.
Zukunft und Entwicklung
Die Branche der befristeten Arbeitnehmerüberlassung unterliegt regelmäßigen gesetzlichen Anpassungen, etwa im Mindestlohn oder bei der Gleichbehandlung von Leiharbeitern. Unternehmen müssen sich auf dynamische Rahmenbedingungen einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 78.20.1?
Der WZ-Code 78.20.1 beschreibt die Tätigkeit 'Befristete Überlassung von Arbeitskräften' innerhalb der WZ 2025.