WZ-Abteilung 78 – Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Abteilung 78 im WZ 2025 System Die Abteilung 78 "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" gehört zum Hauptabschnitt O "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" der deutschen Klassifikation der.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Abteilung 78
Abteilung 78 im WZ 2025 System
Die Abteilung 78 "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" gehört zum Hauptabschnitt O "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen" der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Sie erfasst Unternehmen, die Personaldienstleistungen für Dritte anbieten.
Klassifikationsbereiche und Untergliederung
Die Abteilung umfasst zwei zentrale Gruppen: Die Vermittlung von Arbeitskräften (78.1) und die Überlassung von Arbeitskräften (78.2). Dazu zählen Personalvermittlungsagenturen, Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung.
Praktische Anwendung der Klassifikation
Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, Statistikberichte und die branchenspezifische Einordnung von Unternehmen. Sie hilft bei der korrekten Zuordnung von Dienstleistungen im Personalbereich.
Häufige Fragen zur Abteilung 78
Was umfasst die Abteilung 78 im WZ 2025?
Die Abteilung 78 klassifiziert Unternehmen, die Arbeitskräfte vermitteln oder überlassen, einschließlich Personalagenturen und Zeitarbeitsfirmen. Welche Unterbereiche hat Abteilung 78?
Die Abteilung gliedert sich in Gruppe 78.1 (Vermittlung von Arbeitskräften) und Gruppe 78.2 (Überlassung von Arbeitskräften).
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst die Abteilung 78 im WZ 2025?
Die Abteilung 78 klassifiziert Unternehmen, die Arbeitskräfte vermitteln oder überlassen, einschließlich Personalagenturen und Zeitarbeitsfirmen.
Welche Unterbereiche hat Abteilung 78?
Die Abteilung gliedert sich in Gruppe 78.1 (Vermittlung von Arbeitskräften) und Gruppe 78.2 (Überlassung von Arbeitskräften).