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WZ-Klasse 01.28 – Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke

Code 01.28.0 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst landwirtschaftliche Betriebe, die Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, pharmazeutische oder unter Kontrolle stehende narkotische Zwecke...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 01.28.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 8
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 01.28

Vollständige Bezeichnung Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe 01.2 - Anbau mehrjähriger Pflanzen
Klasse 01.28 - Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke
Integrierte Unterklasse 01.28.0
NACE Rev. 2.1 01.28
WZ 2008 Entsprechung 01.28.0
Kundensystematik 010

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 01.28.0?

Code 01.28.0 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst landwirtschaftliche Betriebe, die Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, pharmazeutische oder unter Kontrolle stehende narkotische Zwecke anbauen. Der Code gehört zur Abteilung Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten. Typische Beispiele sind Anbau von Minze, Lavendel, Kamille oder medizinischem Cannabis. Für narkotische Pflanzen gelten strenge rechtliche Auflagen. Was umfasst Code 01.28.0?

Der Code klassifiziert den Anbau von Pflanzen, die nicht primär als Nahrungsmittel, sondern für andere Verwendungen kultiviert werden. Dazu zählen:

  • Gewürzpflanzen: Pfefferminze, Basilikum, Dill, Koriander
  • Aromapflanzen: Lavendel, Rosen für Duftstoffe

Pharmapflanzen: Echinacea, Johanniskraut, Arnika

Narkotische Pflanzen: Schlafmohn oder Cannabis, aber nur unter behördlicher Genehmigung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke

Nicht dazu gehört der Anbau von Gemüse oder Getreide, auch wenn diese secondary aromatisch wirken.

Typische Tätigkeiten und Abgrenzung

Betriebe unter diesem Code produzieren Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie, Pharmabranche oder Duftstoffherstellung. Die Abgrenzung zu anderen Codes ist entscheidend:

  • Code
  • Bereich
  • Abgrenzung zu 01.28.0
  • 01.27
  • Gemüseanbau
  • Pflanzen für direkten Nahrungskonsum (z.B. Kartoffeln, Zwiebeln)
  • 01.25
  • Anbau von Futterpflanzen
  • Pflanzen für Tierfutter, nicht für menschliche Aromen oder Pharma
  • 01.30
  • Pflanzenzüchtung
  • Züchtung neuer Sorten, nicht der produktive Anbau

Für die Klassifizierung ist der primäre Verwendungszweck der Pflanzen ausschlaggebend.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie den korrekten WZ-Code angeben. Für Code 01.28.0 beachten Sie:

  • Keine spezielle Genehmigung für Gewürz- oder Aromapflanzen erforderlich, sofern keine Verarbeitung stattfindet.

Für narkotische Pflanzen: Genehmigung nach Betäubungsmittelgesetz notwendig. Ohne diese ist der Anbau strafbar.

Für pharmazeutische Pflanzen können zusätzliche Qualitätsstandards (z.B. GAP) gelten.

Falsche Codierung kann zu Problemen mit Finanzamt oder Statistikbehörden führen.

Häufige Fehler und Einschränkungen

Betriebe wählen oft fälschlich Code 01.27 (Gemüse) oder 01.13 (Kräuter). Das ist problematisch, weil:

  • Statistische Erfassung verzerrt wird.

Behördliche Auflagen für narkotische Pflanzen umgangen werden.

Förderprogramme spezifisch für Heilpflanzenanbau nicht genutzt werden können.

Für Mischbetriebe mit Anbau von Gemüse und Gewürzpflanzen ist der Haupttätigkeitsschwerpunkt ausschlaggebend.

Häufig gestellte Fragen

Welche Pflanzen fallen unter Code 01.28.0?

Dazu zählen Gewürzpflanzen wie Pfefferminze oder Kamille, aromatische Pflanzen wie Lavendel, pharmazeutische Pflanzen wie Echinacea und unter strenger behördlicher Kontrolle stehende narkotische Pflanzen für medizinische Zwecke.

Was ist der Unterschied zwischen Code 01.28.0 und Code 01.27 (Gemüseanbau)?

Code 01.28.0 umfasst Pflanzen, die primär für Gewürze, Aromen, Pharma oder Narkotika angebaut werden, nicht für den Nahrungskonsum als Gemüse. Kartoffeln oder Möhren fallen z.B. unter Gemüseanbau.

Brauche ich eine besondere Genehmigung für narkotische Pflanzen?

Ja, der Anbau von Pflanzen mit narkotischer Wirkung unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und erfordert eine behördliche Genehmigung. Ohne diese ist der Anbau illegal.