WZ-Klasse 01.28 – Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke
Code 01.28.0 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst landwirtschaftliche Betriebe, die Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, pharmazeutische oder unter Kontrolle stehende narkotische Zwecke...
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 01.28.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 01.28.0?
Code 01.28.0 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) erfasst landwirtschaftliche Betriebe, die Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, pharmazeutische oder unter Kontrolle stehende narkotische Zwecke anbauen. Der Code gehört zur Abteilung Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten. Typische Beispiele sind Anbau von Minze, Lavendel, Kamille oder medizinischem Cannabis. Für narkotische Pflanzen gelten strenge rechtliche Auflagen. Was umfasst Code 01.28.0?
Der Code klassifiziert den Anbau von Pflanzen, die nicht primär als Nahrungsmittel, sondern für andere Verwendungen kultiviert werden. Dazu zählen:
- Gewürzpflanzen: Pfefferminze, Basilikum, Dill, Koriander
- Aromapflanzen: Lavendel, Rosen für Duftstoffe
Pharmapflanzen: Echinacea, Johanniskraut, Arnika
Narkotische Pflanzen: Schlafmohn oder Cannabis, aber nur unter behördlicher Genehmigung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke
Nicht dazu gehört der Anbau von Gemüse oder Getreide, auch wenn diese secondary aromatisch wirken.
Typische Tätigkeiten und Abgrenzung
Betriebe unter diesem Code produzieren Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie, Pharmabranche oder Duftstoffherstellung. Die Abgrenzung zu anderen Codes ist entscheidend:
- Code
- Bereich
- Abgrenzung zu 01.28.0
- 01.27
- Gemüseanbau
- Pflanzen für direkten Nahrungskonsum (z.B. Kartoffeln, Zwiebeln)
- 01.25
- Anbau von Futterpflanzen
- Pflanzen für Tierfutter, nicht für menschliche Aromen oder Pharma
- 01.30
- Pflanzenzüchtung
- Züchtung neuer Sorten, nicht der produktive Anbau
Für die Klassifizierung ist der primäre Verwendungszweck der Pflanzen ausschlaggebend.
Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes müssen Sie den korrekten WZ-Code angeben. Für Code 01.28.0 beachten Sie:
- Keine spezielle Genehmigung für Gewürz- oder Aromapflanzen erforderlich, sofern keine Verarbeitung stattfindet.
Für narkotische Pflanzen: Genehmigung nach Betäubungsmittelgesetz notwendig. Ohne diese ist der Anbau strafbar.
Für pharmazeutische Pflanzen können zusätzliche Qualitätsstandards (z.B. GAP) gelten.
Falsche Codierung kann zu Problemen mit Finanzamt oder Statistikbehörden führen.
Häufige Fehler und Einschränkungen
Betriebe wählen oft fälschlich Code 01.27 (Gemüse) oder 01.13 (Kräuter). Das ist problematisch, weil:
- Statistische Erfassung verzerrt wird.
Behördliche Auflagen für narkotische Pflanzen umgangen werden.
Förderprogramme spezifisch für Heilpflanzenanbau nicht genutzt werden können.
Für Mischbetriebe mit Anbau von Gemüse und Gewürzpflanzen ist der Haupttätigkeitsschwerpunkt ausschlaggebend.
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflanzen fallen unter Code 01.28.0?
Dazu zählen Gewürzpflanzen wie Pfefferminze oder Kamille, aromatische Pflanzen wie Lavendel, pharmazeutische Pflanzen wie Echinacea und unter strenger behördlicher Kontrolle stehende narkotische Pflanzen für medizinische Zwecke.
Was ist der Unterschied zwischen Code 01.28.0 und Code 01.27 (Gemüseanbau)?
Code 01.28.0 umfasst Pflanzen, die primär für Gewürze, Aromen, Pharma oder Narkotika angebaut werden, nicht für den Nahrungskonsum als Gemüse. Kartoffeln oder Möhren fallen z.B. unter Gemüseanbau.
Brauche ich eine besondere Genehmigung für narkotische Pflanzen?
Ja, der Anbau von Pflanzen mit narkotischer Wirkung unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und erfordert eine behördliche Genehmigung. Ohne diese ist der Anbau illegal.