WZ-Klasse 01.21 – Anbau von Wein- und Tafeltrauben
Der WZ-Code 01.21.0 (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008) bezeichnet den Anbau von Wein- und Tafeltrauben.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 01.21.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 01.21.0?
Der WZ-Code 01.21.0 (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008) bezeichnet den Anbau von Wein- und Tafeltrauben. Diese Klassifikation dient primär der statistischen Erfassung und Zuordnung von wirtschaftlichen Tätigkeiten in Deutschland. Sie ist für Betriebe verbindlich bei der Angabe ihres Hauptwirtschaftszweigs gegenüber dem Statistischen Bundesamt und anderen Behörden. Der Code erfasst ausschließlich die pflanzenbauliche Tätigkeit – das Kultivieren und Ernten der Trauben. Jede weiterverarbeitende oder vertriebliche Tätigkeit fällt unter separate Codes. Was der WZ-Code 01.21.0 umfasst
Die Klassifikation 01.21.0 umfasst alle landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt auf dem professionellen Anbau von Reben zur Gewinnung von Weintrauben (Vitis vinifera) oder zum Direktverzehr (Tafeltrauben) liegt. Dazu gehören alle damit verbundenen praktischen Tätigkeiten im Weinberg.
Konkrete Tätigkeiten unter diesem Code
Die Neuanlage und Bewirtschaftung von Weinbergen
Die Pflege der Rebstöcke (Rebschnitt, Laubarbeit, Bodenbearbeitung)
Der Pflanzenschutz und die Düngung im Weinbau
Die Lese der Trauben (Weinlese oder Tafeltraubenernte)
Die Vermarktung der geernteten, unverarbeiteten Trauben an Kellereien oder den Handel
Abgrenzung: Was nicht dazu gehört
Die Systematik der WZ-Codes trennt klar zwischen Urproduktion, Verarbeitung und Dienstleistung. Häufige Fehler bei der Zuordnung entstehen durch die Vermischung dieser Bereiche.
- Aktivität
- Zugehöriger WZ-Code
- Grund der Abgrenzung
- Keltern von Trauben zu Wein
- 10.20
- Handelt es sich um eine verarbeitende Tätigkeit (Herstellung von Getränken).
- Großhandel mit Wein
- 46.34
- Ist eine Handels- und Vertriebstätigkeit, keine landwirtschaftliche Produktion.
- Betrieb eines Weinguts mit eigenem Anbau und Keller
- 01.21.0 und 10.20
- Zwei getrennte Tätigkeiten. Der Hauptcode wird nach Umsatzschwerpunkt vergeben.
- Durchführung von Weinproben oder Weintourismus
- 55.90 / 79.90
- Sind Dienstleistungen im Gastgewerbe bzw. Reisebüro- und Reisevermittlung.
- Weinbau auf vertraglicher Basis (Lohnarbeit)
- 01.63
- Fällt unter landwirtschaftliche Dienstleistungen.
Praktische Bedeutung und Konsequenzen der Zuordnung
Die Zuordnung zum korrekten WZ-Code ist keine reine Formsache. Sie hat konkrete Auswirkungen.
Für die amtliche Statistik
Das Statistische Bundesamt nutzt die Codes, um die Wirtschaftsleistung einzelner Branchen exakt zu erfassen und volkswirtschaftliche Daten zu erstellen. Eine falsche Zuordnung verfälscht diese Daten und kann zu Fehlinterpretationen über die Bedeutung des Weinbausektors führen.
Für den Betrieb selbst
Für den landwirtschaftlichen Betrieb kann die korrekte Einstufung unter 01.21.0 in bestimmten Kontexten relevant sein, beispielsweise bei der Beantragung von spezifischen Agrarfördermitteln oder bei der Anwendung besonderer steuerlicher Regelungen für die Landwirtschaft. Die Zuordnung selbst löst keine direkten Rechte oder Pflichten aus, liefert aber die Grundlage für deren Prüfung.
Häufige Fehler und Probleme bei der Codierung
Die Erfahrung zeigt, dass besonders Kleinbetriebe und diversifizierte Weingüter Schwierigkeiten mit der präzisen Zuordnung haben.
Vermischung mit der Kellerwirtschaft
Der häufigste Fehler ist die alleinige Angabe des Codes 10.20 (Herstellung von Wein), obwohl der Betrieb auch eigene Weinberge bewirtschaftet. In diesem Fall muss der Anbau als eigene Tätigkeit (01.21.0) angegeben werden, sofern er von betriebswirtschaftlicher Bedeutung ist.
Vernachlässigung von Nebentätigkeiten
Viele Betriebe bieten heute zusätzlich zu Anbau und Kelterung auch Events an. Diese gastronomische oder touristische Tätigkeit (z.B. 55.90, 79.90) wird oft vergessen, sollte aber als Nebentätigkeit erfasst werden, wenn sie regelmäßig stattfindet.
Internationale Entsprechungen
Der deutsche WZ-Code ist an die europäische NACE-Systematik (NACE Rev. 2) und die internationale ISIC-Klassifikation angepasst. Dies ermöglicht einen EU-weiten Vergleich von Wirtschaftsdaten.
WZ-Code: 01.21 (Entspricht exakt dem WZ-Code 01.21.0)
ISIC-Code: 0121 (Anbau von tropischen und subtropischen Früchten, Wein- und Tafeltrauben)
Fazit
Der WZ-Code 01.21.0 ist das präzise Werkzeug der Statistik, um den klassischen Wein- und Tafeltraubenanbau in Deutschland zu erfassen. Seine korrekte Anwendung verlangt ein klares Verständnis der Abgrenzung zu nachgelagerten Verarbeitungs- und Dienstleistungsstufen. Für Betriebe liegt der praktische Nutzen weniger in unmittelbaren betrieblichen Vorteilen, sondern vielmehr in der korrekten Abbildung ihrer Tätigkeit in der offiziellen Statistik, was langfristig eine solide Datenbasis für die gesamte Branche sichert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was fällt nicht unter den WZ-Code 01.21.0?
Nicht dazu gehören die Kelterung von Trauben zu Wein (10.20), der Großhandel mit Wein (46.34) oder der Einzelhandel (47.25, 47.26), der Weinbau auf vertraglicher Basis (01.63) sowie touristische Aktivitäten wie Weinproben (55.90, 79.90).
Welche rechtlichen oder statistischen Konsequenzen hat die richtige Zuordnung?
Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für die amtliche Statistik, die Erhebung von Wirtschaftsdaten und kann in Einzelfällen Auswirkungen auf steuerliche Behandlung (z.B. landwirtschaftliche Pauschalierung) oder die Berechtigung für bestimmte Fördermittel haben. Eine fehlerhafte Angabe kann zu verzerrten Branchenstatistiken führen.
Kann ein Betrieb sowohl unter 01.21.0 als auch unter andere Codes fallen?
Ja, ein Betrieb kann mehrere Tätigkeitscodes haben (sog. Nebentätigkeiten). Ein Weingut, das selbst anbaut und keltert, würde typischerweise sowohl 01.21.0 (Anbau) als auch 10.20 (Weinherstellung) zugeordnet werden. Der Hauptcode orientiert sich am Umsatzschwerpunkt.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt nicht unter den WZ-Code 01.21.0?
Nicht dazu gehören die Kelterung von Trauben zu Wein (10.20), der Großhandel mit Wein (46.34) oder der Einzelhandel (47.25, 47.26), der Weinbau auf vertraglicher Basis (01.63) sowie touristische Aktivitäten wie Weinproben (55.90, 79.90).
Welche rechtlichen oder statistischen Konsequenzen hat die richtige Zuordnung?
Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für die amtliche Statistik, die Erhebung von Wirtschaftsdaten und kann in Einzelfällen Auswirkungen auf steuerliche Behandlung (z.B. landwirtschaftliche Pauschalierung) oder die Berechtigung für bestimmte Fördermittel haben. Eine fehlerhafte Angabe kann zu verzerrten Branchenstatistiken führen.
Kann ein Betrieb sowohl unter 01.21.0 als auch unter andere Codes fallen?
Ja, ein Betrieb kann mehrere Tätigkeitscodes haben (sog. Nebentätigkeiten). Ein Weingut, das selbst anbaut und keltert, würde typischerweise sowohl 01.21.0 (Anbau) als auch 10.20 (Weinherstellung) zugeordnet werden. Der Hauptcode orientiert sich am Umsatzschwerpunkt.