WZ-Klasse 01.26 – Anbau von ölhaltigen Früchten
Die statistische Wirtschaftszweigklassifikation WZ 01.26.0 erfasst den Anbau von ölhaltigen Früchten – also Pflanzen, die primär für die Gewinnung von Speise- oder Industrieölen kultiviert werden.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 01.26.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 01.26.0?
Die statistische Wirtschaftszweigklassifikation WZ 01.26.0 erfasst den Anbau von ölhaltigen Früchten – also Pflanzen, die primär für die Gewinnung von Speise- oder Industrieölen kultiviert werden. Dazu zählen bekannte Kulturen wie Raps, Sonnenblumen oder Oliven, aber auch Soja oder Leindotter. Für Landwirte und Betriebe ist die korrekte Zuordnung wichtig für Förderanträge, Statistiken und die betriebliche Planung. Wir erklären, was genau darunterfällt, welche Fallstricke es gibt und wie Sie typische Fehler vermeiden. Was bedeutet WZ 01.26.0 genau?
Die Klassifikation "Anbau von ölhaltigen Früchten" ist Teil des amtlichen Systems zur Erfassung wirtschaftlicher Tätigkeiten. Sie dient vor allem statistischen Zwecken, spielt aber auch bei der Beantragung von Agrarförderungen eine Rolle. Im Kern geht es um den landwirtschaftlichen Anbau von Pflanzen, deren Früchte, Samen oder Kerne einen hohen Ölgehalt aufweisen und die überwiegend zur Ölproduktion genutzt werden.
Typische Kulturen und Beispiele
Zu den häufigsten Kulturen in dieser Gruppe gehören Raps, Sonnenblumen und Oliven. Auch Sojabohnen, Lein, Erdnüsse oder spezielle Kürbissorten zur Kernölgewinnung fallen darunter. Entscheidend ist der Verwendungszweck: Wird die Pflanze hauptsächlich für die Ölgewinnung angebaut, ist sie hier eingeordnet.
Abgrenzung zu anderen Klassifikationen
Nicht jede ölhaltige Pflanze automatisch unter 01.26.0. Die Abgrenzung kann knifflig sein, besonders bei Mehrfachnutzung.
- Kultur
- Typische Klassifikation
- Hinweis
- Hanf
- Oft 01.19 oder 01.30
- Fällt nur unter 01.26.0, wenn primär Ölgewinnung im Fokus steht
- Soja für Futtermittel
- 01.26.0
- Solange Ölgewinnung Hauptzweck ist
- Oliven für Tafelware
- 01.25 oder 01.26.0
- Abhängig vom Hauptvermarktungsweg
Praktische Umsetzung im Betrieb
Für Landwirte heißt das: Bei der Meldung von Anbauflächen müssen Sie den Hauptverwendungszweck angeben. Entscheidend ist nicht die Sorte an sich, sondern wofür Sie sie hauptsächlich anbauen. Ein Fehler in der Zuordnung kann später Probleme bei der Förderabrechnung oder betrieblichen Statistik bringen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist die pauschale Zuordnung aller Ölpflanzen zu 01.26.0. Wenn Sie Sonnenblumen aber primär als Silage oder für die Direktvermarktung als Schnittblume anbauen, gehört das nicht hierher. Dokumentieren Sie daher immer den Hauptverwertungsweg Ihrer Kulturen, ideally schon bei der Aussaat.
Rechtliche und administrative Aspekte
Für bestimmte Kulturen gelten besondere Regelungen. Beim Rapsanbau etwa sind Fruchtfolgebeschränkungen oder Meldepflichten zu beachten. Informieren Sie sich immer bei Ihrer Landeslandwirtschaftskammer oder dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über aktuelle Vorgaben.
Wirtschaftliche Bedeutung und Perspektiven
Der Anbau ölhaltiger Früchte hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt durch die Nachfrage nach pflanzlichen Ölen für Lebensmittel, aber auch für technische Zwecke. Regional unterschiedlich sind die Erlösmöglichkeiten und Marktchancen. Fazit: Klarheit schafft Vorteile
Die richtige Einordnung Ihrer Kulturen nach WZ 01.26.0 mag bürokratisch wirken, ist aber für die betriebliche Transparenz und die Inanspruchnahme von Fördermitteln essenziell. Im Zweifel lohnt die Rücksprache mit dem landwirtschaftlichen Beratungsdienst.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter WZ 01.26.0?
Zur Klasse 01.26.0 zählt der Anbau von Pflanzen, deren Früchte oder Samen primär zur Ölgewinnung genutzt werden, wie Raps, Sonnenblumen, Oliven oder Sojabohnen.
Ist der Anbau von Hanf inkludiert?
Nein, Hanf fällt üblicherweise unter andere Kategorien, insbesondere wenn er nicht primär für Öl, sondern für Fasern oder andere Zwecke angebaut wird.
Brauche ich eine spezielle Genehmigung?
Das hängt von der konkreten Frucht und regionalen Vorschriften ab. Für bestimmte Kulturen können meldepflichtige Flächen oder Sortenzulassungen erforderlich sein.