WZ-Klasse 56.22 – Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Der WZ-Code 56.22.0 erfasst spezielle Verpflegungsdienstleistungen, die nicht unter klassisches Event-Catering fallen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 56.22.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 56.22.0?
Der WZ-Code 56.22.0 erfasst spezielle Verpflegungsdienstleistungen, die nicht unter klassisches Event-Catering fallen. Dazu zählen mobile Essensversorgung auf Baustellen, in Büros ohne Kantine, Schulverpflegung ohne festen Betrieb oder Catering für Verkehrsmittel. Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Codes: Event-Catering (56.21.0) und stationäre Gastronomie (56.10.1) sind ausgeschlossen. Die korrekte Zuordnung ist für Statistik, Gewerbeanmeldung und Steuern relevant. Was bedeutet Code 56.22.0 genau?
Die Klassifikation "Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen" umfasst Dienstleister, die Mahlzeiten außerhalb fester Gastronomiestätten zubereiten und servieren, jedoch nicht primär für Events. Typisch ist die regelmäßige Versorgung an wechselnden Orten ohne dauerhafte Infrastruktur. Die Zubereitung erfolgt oft zentral, die Auslieferung mobil. Konkrete Beispiele für Tätigkeiten unter 56.22.0
Ein Unternehmen fällt unter diesen Code, wenn es beispielsweise:
- täglich Mittagessen für Büroangestellte liefert, wo keine Kantine existiert,
- Verpflegung auf Baustellen mit mobiler Küche bereitstellt,
Schulen mit warmen Mahlzeiten versorgt, die keine eigene Küche haben,
Catering für Zugreisen oder Flüge anbietet, sofern nicht als Event deklariert.
Der gemeinsame Nenner ist die wiederkehrende Serviceleistung ohne festen Gastraum.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Oft kommt es zu Verwechslungen. Diese Aktivitäten gehören nicht hierher:
- 56.21.0 (Event-Caterer): Bewirtung bei festlichen Anlässen wie Hochzeiten, Galas oder Messen.
56.10.1 (Betriebsrestaurants): Stationäre Kantinen mit festem Standort.
47.11.0 (Lebensmitteleinzelhandel): Verkauf von Lebensmitteln ohne Zubereitung und Service.
Für die korrekte Einordnung zählt der Hauptgeschäftszweck. Bei gemischten Tätigkeiten sind multiple Codes möglich.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
Häufige Irrtümer bei der Codierung:
- Falsche Zuordnung von Event-Catering: Wenn Sie regelmäßig Firmen beliefern, ist es oft 56.22.0, nicht 56.21.0.
Vergessen der Mobilitätskomponente: Stationäre Küchen mit Auslieferung fallen oft hierunter, reine Produktion ohne Service jedoch nicht.
Ignorieren regionaler Besonderheiten: In einigen Bundesländern gelten zusätzliche Regelungen für mobile Verpflegung.
Consulting bei einem Steuerberater oder der IHK hilft, Fehler zu umgehen.
Rechtliche und praktische Anforderungen
Für die Ausübung benötigen Sie:
- Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG,
Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis),
ggf. gewerberechtliche Anmeldung beim Ordnungsamt.
Die Hygieneanforderungen sind ähnlich wie in der Gastronomie. Kontrollen durch das Gesundheitsamt sind möglich.
Wirtschaftliche Bedeutung und Branchenentwicklung
Der Sektor wächst durch Trends wie Homeoffice-Verpflegung oder flexible Arbeitsmodelle. Allerdings sind die Margen oft geringer als im Eventbereich. Die Kundengewinnung erfolgt häufig über langfristige Verträge mit Unternehmen oder Institutionen.
Checkliste für die richtige Codierung
So stellen Sie sicher, dass Sie 56.22.0 korrekt anwenden:
- Ist die Verpflegung mobil und wiederkehrend? (Ja/Nein)
- Handelt es sich nicht primär um Event-Service? (Ja/Nein)
- Gibt es keine feste Gaststätte? (Ja/Nein)
Wird zubereitet und serviert, nicht nur verkauft? (Ja/Nein)
Bei mehreren "Ja" ist die Zuordnung wahrscheinlich richtig.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt nicht unter den Code 56.22.0?
Nicht dazu gehören: klassisches Event-Catering (56.21.0), Betriebsrestaurants mit festem Standort (56.10.1) oder der Verkauf von Lebensmitteln ohne Serviceleistung (z.B. Einzelhandel).
Braucht man eine spezielle Lizenz für diese Dienstleistungen?
Ja, in der Regel sind eine Gaststättenerlaubnis und ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Art der Verpflegung.
Kann ein Unternehmen beide Codes (56.21.0 und 56.22.0) haben?
Ja, wenn es sowohl Event-Catering als auch andere mobile Verpflegungsdienstleistungen anbietet, müssen beide Tätigkeiten korrekt codiert werden.