WZ-Klasse 56.21 – Event-Caterer
Der WZ-Code 56.21.0 klassifiziert Unternehmen, die Event-Catering-Dienstleistungen anbieten – also die Zubereitung und Servierung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen aller Art.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 56.21.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 56.21.0?
Der WZ-Code 56.21.0 klassifiziert Unternehmen, die Event-Catering-Dienstleistungen anbieten – also die Zubereitung und Servierung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen aller Art. Für Gründer bedeutet diese Tätigkeit flexible Arbeitszeiten, kreative Menügestaltung und direkten Kundenkontakt, aber auch hohe hygienerechtliche Anforderungen, saisonale Schwankungen und logistische Herausforderungen. Wir zeigen, was Sie vor der Gründung wissen müssen. Was bedeutet WZ 56.21.0 genau?
Die Klassifikation "Event-Caterer" (WZ 56.21.0) beschreibt die Bereitstellung von Catering-Dienstleistungen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen. Dazu zählen:
- Betriebsfeiern und Firmenevents
- Hochzeiten und private Feiern
- Messecatering und Kongresse
- Festivals und Open-Air-Veranstaltungen
Galas und Charity-Events
Nicht unter diesen Code fallen dagegen stationäre Gaststätten (WZ 56.10.1), Lieferdienste für Privathaushalte (WZ 56.10.9) oder das Betreiben von Kantinen (WZ 56.29.1).
Vorteile eines Event-Catering-Unternehmens
Die Tätigkeit als Event-Caterer bietet mehrere attraktive Aspekte:
- Flexible Arbeitszeiten und Orte
Sie arbeiten projektbezogen und können Aufträge an verschiedenen Locations annehmen. Das ermöglicht abwechslungsreiche Arbeitsumgebungen und die Möglichkeit, sich spezifische Veranstaltungstypen auszusuchen.
Kreative Freiheit bei der Menüzusammenstellung
Event-Catering lebt von individuellen Konzepten. Sie können spezielle Dietary-Konzepte anbieten, regionale Produkte highlighten oder thematische Menüs entwickeln – anders als in der Standardgastronomie.
Direkter Kundenkontakt und Networking
Bei Events kommen Sie mit potenziellen Wiederholungskunden in Kontakt. Ein gelungenes Catering kann zu weiteren Empfehlungen und langfristigen Geschäftsbeziehungen führen.
Nachteile und Herausforderungen
Die Branche bringt auch spezifische Schwierigkeiten mit sich:
- Hohe hygienerechtliche Anforderungen
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und HACCP-Konzepte müssen strikt eingehalten werden. Mobile Küchen und Transporte erhöhen das Risiko von Temperaturproblemen oder Kontamination.
Saisonale Schwankungen und Planungsunsicherheit
Die Hauptsaison konzentriert sich auf Frühjahr bis Herbst sowie die Weihnachtszeit. In den Wintermonaten können Aufträge deutlich weniger werden. Kurzfristige Absagen sind nicht unüblich.
Logistischer Aufwand und Equipment-Kosten
Sie benötigen Transportfahrzeuge mit Kühlung, mobile Kücheneinheiten, Geschirr, Besteck und often spezielle Veranstaltungstechnik. Die Investitionen liegen schnell im fünfstelligen Bereich.
Rechtliche Voraussetzungen und Pflichten
Für die Tätigkeit als Event-Caterer gelten mehrere verbindliche Regelungen:
- Bereich
- Anforderung
- Zuständigkeit
- Gewerbeanmeldung
- Anzeigepflichtiges Gewerbe
- Gewerbeamt
- Gaststättenerlaubnis
- Bei Ausschank alkoholischer Getränke
- Ordnungsamt
- Lebensmittelhygiene
- Belehrung nach § 43 IfSG, HACCP-Konzept
- Gesundheitsamt
- Steuerliche Anmeldung
- Gewerbeanmeldung, ggf. Umsatzsteuer
- Finanzamt
Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. kirchliche Feste oder politische Versammlungen) gelten Ausnahmen von der Gaststättenerlaubnispflicht. Im Zweifel klären Sie das mit dem localen Ordnungsamt.
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Die Investitionskosten variieren stark je nach Ausstattung und Service-Level. Eine grobe Übersicht:
- Grundausstattung (Transportfahrzeug, Basis-Küchenequipment, Geschirr): 20.000–50.000 €
- Laufende Kosten pro Event (Lebensmittel, Personal, Transport): 60–70% des Umsatzes
Personalaufwand: Servicekräfte (15–25 €/Stunde), Köche (25–40 €/Stunde)
Die Preiskalkulation sollte neben Lebensmittelkosten auch Anfahrtswege, Auf- und Abbauzeiten sowie Mieten für Zusatzequipment berücksichtigen. Many Neueinsteiger unterschätzen den Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Diese Fallstricke sollten Sie kennen:
- Unterschätzung der Hygienevorschriften
Ohne vollständiges HACCP-Konzept und dokumentierte Temperaturkontrollen riskieren Sie Bußgelder und geschäftsschädigende Zwischenfälle. Investieren Sie in Schulungen und dokumentieren Sie alle Prozesse.
Fehlende Versicherungen
Eine Betriebshaftpflicht ist essential. Zusätzlich empfiehlt sich eine Veranstalterhaftpflicht für Schäden am Veranstaltungsort sowie eine Transportversicherung.
Unklare Vertragsgestaltung
Regeln Sie Stornobedingungen, Zahlungsfristen und Haftungsfragen im Vertrag. Bei Outdoor-Events sollten Wetterklauseln nicht fehlen.
Checkliste für den Start
Businessplan mit realistischer Kalkulation erstellen
Rechtliche Beratung zu Gewerbe- und Gaststättenrecht einholen
HACCP-Konzept entwickeln und Hygieneschulungen absolvieren
Versicherungspaket zusammenstellen
Equipment planen (Kaufen vs. Mieten)
Networking mit Eventagenturen und Locations beginnen
Häufige Fragen zum WZ 56.21.0
Was fällt genau unter den WZ-Code 56.21.0?
Der Code umfasst die Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken für Veranstaltungen wie Messen, Firmenevents, private Feiern oder Galas. Nicht dazu gehören stationäre Gastronomiebetriebe oder reine Lieferdienste für Privathaushalte.
Braucht man eine Gaststättenerlaubnis für Event-Catering?
Ja, in der Regel ist eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken oder Speisen servieren. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Veranstaltungstypen oder wenn keine alkoholischen Getränke angeboten werden.
Welche Versicherungen sind für Event-Caterer wichtig?
Unverzichtbar sind eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Veranstalterhaftpflicht und eine Berufshaftpflicht. Zusätzlich empfehlen sich Transportversicherung für Equipment und Lebensmittel sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt genau unter den WZ-Code 56.21.0?
Der Code umfasst die Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken für Veranstaltungen wie Messen, Firmenevents, private Feiern oder Galas. Nicht dazu gehören stationäre Gastronomiebetriebe oder reine Lieferdienste für Privathaushalte.
Braucht man eine Gaststättenerlaubnis für Event-Catering?
Ja, in der Regel ist eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken oder Speisen servieren. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Veranstaltungstypen oder wenn keine alkoholischen Getränke angeboten werden.
Welche Versicherungen sind für Event-Caterer wichtig?
Unverzichtbar sind eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Veranstalterhaftpflicht und eine Berufshaftpflicht. Zusätzlich empfehlen sich Transportversicherung für Equipment und Lebensmittel sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung.