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Klasse

WZ-Klasse 22.12 – Herstellung von sonstigen Gummiwaren

Überblick zur Klasse 22.12 Die Klasse 22.12 "Herstellung von sonstigen Gummiwaren" ist Teil des deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 und untergliedert sich in zwei direkte Untereinträge.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 2
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 22.12

Vollständige Bezeichnung Herstellung von sonstigen Gummiwaren
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Gruppe 22.1 - Herstellung von Gummiwaren
Klasse 22.12 - Herstellung von sonstigen Gummiwaren
NACE Rev. 2.1 22.12
Kundensystematik 220
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 22.12

Überblick zur Klasse 22.12

Die Klasse 22.12 "Herstellung von sonstigen Gummiwaren" ist Teil des deutschen Klassifikationssystems WZ 2025 und untergliedert sich in zwei direkte Untereinträge. Sie gehört zur Abteilung 22 "Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren" und speziell zur Gruppe 22.1 "Herstellung von Gummiwaren". Diese Klassifikation erfasst die Produktion von Gummiartikeln, die nicht unter andere Hauptkategorien fallen.

Typische Anwendungsfälle

Unternehmen, die technische Gummiwaren wie Dichtungen, Schläuche oder Isolierungen herstellen, ordnen sich hier ein. Die korrekte Zuordnung ist insbesondere bei Gewerbeanmeldungen, statistischen Meldungen und steuerlichen Erklärungen entscheidend, um Fehler zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Produkte fallen unter WZ 22.12?

Typische Beispiele sind Gummidichtungen, Gummischläuche, Gummiisolierungen und technische Gummiartikel, die nicht in anderen Hauptkategorien erfasst werden.

Wann ist die Zuordnung zu Klasse 22.12 relevant?

Bei der Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder statistischen Meldung muss die korrekte WZ-Klasse angegeben werden, um bürokratische Probleme zu vermeiden.