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Gruppe

WZ-Gruppe 22.1 – Herstellung von Gummiwaren

Die Gruppe 22.1 im WZ 2025 klassifiziert die Herstellung von Gummiwaren und ist Teil der Abteilung 22 (Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren) im verarbeitenden Gewerbe.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 2
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 22.1

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Gummiwaren
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Gruppe 22.1 - Herstellung von Gummiwaren
Kundensystematik 220
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 22.1

Die Gruppe 22.1 im WZ 2025 klassifiziert die Herstellung von Gummiwaren und ist Teil der Abteilung 22 (Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren) im verarbeitenden Gewerbe. Typische Tätigkeiten umfassen die Produktion von Reifen, Schläuchen, Dichtungen oder technischen Gummiartikeln. Diese Klassifikation hilft bei der korrekten Gewerbeanmeldung, statistischen Erfassung und branchenspezifischen Beratung. Unternehmen finden hier die passende Einordnung für ihre gummiverarbeitenden Aktivitäten. Unterbereiche der Gruppe 22.1

Die Gruppe gliedert sich in zwei direkte Untereinträge: 22.11 (Herstellung von Gummireifen und -schläuchen) und 22.19 (Herstellung sonstiger Gummiwaren). Wann ist diese Klassifikation relevant?

Die Einordnung ist essentiell für die amtliche Statistik, die Gewerbesteuererklärung und die Identifikation von Fördermöglichkeiten im gummiverarbeitenden Sektor.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die Gruppe 22.1 im WZ 2025?

Die Gruppe 22.1 umfasst die Herstellung von Gummiwaren, beispielsweise Reifen, Schläuche oder Dichtungen, und gehört zur Abteilung 22 (Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren).